Navigation
Klaus Rotter

Klaus Rotter – Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dipl. Betriebswirt (FH)

Zulassung

Dresden 1995
München 1997

Kontakt

Tel.: (089) 64 98 45 0
Fax: (089) 64 98 45 40
E-Mail: rotter@rrlaw.de

LinkedIn

Expertise

Klaus Rotter ist ein renommierter Spezialist für komplexe Fälle des Bank- und Kapitalanlagerechts und des kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts. Bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen infolge fehlerhafter Kapitalmarktinformation, fehlerhafter Anlageberatung und Vermögensverwaltung verfügt er über langjährige prozessuale Erfahrung. Er betreut und berät Family Offices, große Privatvermögen, institutionelle Investoren und mittelständische Unternehmen in Fragen des Kapitalanlagerechts. Im Bereich des kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts wurde er wiederholt zum gemeinsamen Vertreter außenstehender Aktionäre nach dem Spruchverfahrensgesetz bestellt.

Klaus Rotter war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts planmäßig aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“. Er wird bei entsprechenden Gesetzesvorhaben regelmäßig von Bundesministerien und Deutschem Bundestag konsultiert.

Herr Rotter ist 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 zum Experten der Netzwerkgruppe Kapitalanlage/Altersvorsorge des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. berufen worden.

Seit Januar 2007 ist er Mitglied des Vorstands des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks.

Seit November 2008 ist er Mitglied des Redaktionsbeirats der Elitereportredaktion, die jährlich mit Unterstützung des Handelsblatts die Elite der Vermögensverwalter ermittelt.

Herr Rotter ist seit Juli 2009 Mitglied der unabhängigen Verbraucherkommission der Bayerischen Staatsregierung.

Im Januar 2011 wurde er vom Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins in den DAV-Gesetzgebungsausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht berufen. Im Dezember 2018 wurde diese Berufung vom Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins, Herrn Ulrich Schellenberg, für die Amtsperiode bis 31. Dezember 2022 erneuert. Im Dezember 2022 wurde er von der Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins, Frau Edith Kindermann, für die Amtsperiode bis 31. Dezember 2026 erneut berufen.

Am 30. Juni 2013 wurde Herr Rotter auf Vorschlag des Vorstandes der Bankrechtlichen Vereinigung in das Kuratorium der Bankrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Vereinigung für Bankrecht e.V. gewählt.

Seit September 2022 ist er Dozent für Kapitalmarktrecht an der ISM International School of Management.

Werdegang

Studium der Betriebswirtschaft in Deutschland und Großbritannien
Studium der Rechtswissenschaften in Passau, Würzburg und Berlin
1. und 2. Staatsexamen in Bayern
Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz, Dresden (1995-1996)
Rechtsanwalt bei Lenz & Kollegen, München (1997)
Gründung Rotter Rechtsanwälte (1998)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (2009)

Mitgliedschaften

Münchener Anwaltverein (MAV) /Deutscher Anwaltverein (DAV)
Deutscher Juristentag
Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht (Gründungsmitglied)
Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.

Fremdsprachen

Englisch

Publikationen (Auswahl)

  • Anlegerschutz der ECSP-VO, BKR-Sonderausgabe zur Schwarmfinanzierung 2022, S. 184ff. (zusammen mit Thomas Ertl)
  • Beck’sches Mandatshandbuch Bankrecht, 2. Aufl. 2019 von RA Klaus Rotter und RA Thomas Placzek
  • 14 Jahre KapMuG – Ein etabliertes Instrument zur Bewältigung von Massenschäden am Kapitalmarkt, VuR 2019, Seiten 283-295
  • Retrozessionen: Schweizer Bundesgerichtsurteile stärken den Anlegerschutz, EXXECNEWS 13/2019
  • Über Sonderkündigungsrechte muss bei Kapitalschutzzertifikaten aufgeklärt werden, NJ 6/2015, S. 244-247 (zusammen mit Andreas Reiter)
  • Prokon und der Anwendungsbereich des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), VuR 2014, Seiten 255-260 (zusammen mit Julia Gierke)
  • Der Referentenentwurf des BMJ zum KapMuG – Ein Schritt in die richtige Richtung, VuR 2011, Seiten 443-449
  • Weitere Gründe, weshalb Zertifikate nicht in die Hand privater Anleger gehören, ZRP 2011, S. 27ff.
  • Anlagevermittler und -berater sollten sich nicht auf die Entscheidung verlassen, BB 2008, S. 2648-2649