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Prokon und der Anwendungsbereich des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)

VuR - Zeitschrift für Wirtschafts- und Verbraucherrecht,
Julia Gierke und Klaus Rotter

Am 22.07.2013 trat das neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB nimmt „operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors“ von seinem Anwendungsbereich aus. Nach Ansicht der Autoren ist hierbei jedoch auf eine schwerpunktmäßige Tätigkeit abzustellen. Somit darf die Ausnahme nicht für Unternehmen gelten, die zwar operativ tätig sind, diese Tätigkeit jedoch nicht im Vordergrund steht. Diese Unternehmen müssen zum Schutz der Anleger der strengen Kontrolle des KAGB unterliegen.

Hier können Sie den vollständigen Artikel „Prokon und der Anwendungsbereich des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs“ abrufen.