Lloyd Flottenfonds: Anleger einiger Lloyd-Schiffsfonds werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert – ROTTER Rechtsanwälte raten zur Überprüfung
ROTTER Rechtsanwälte vertreten bereits Anleger von Lloyd-Flottenfonds, die durch die Kanzlei KSP zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert wurden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei aktuellen Urteilen vom 12. März 2013 (II ZR 73/11 und II ZR 74/11) klargestellt hat, können Fondsgesellschaften grundsätzlich keine gewinnunabhängige Ausschüttungen von ihren Kommanditisten zurückfordern. Nach den Urteilsgründen lässt der Umstand, dass die... more