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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Am 29.07.2020 hat der von unserer Kanzlei vertretene Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg eingereicht.

Die Sparkasse Nürnberg und ihre Rechtsvorgängerinnen (Stadtsparkasse Nürnberg und Kreissparkasse Nürnberg) haben seit den 1990er Jahren mit Verbrauchern formularmäßige Sparverträge unter der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen. Die Sparkasse Nürnberg hat nach der gemeinsamen Einschätzung des Musterklägers und unserer Sozietät die anfallenden Zinsen falsch berechnet und den Verbrauchern erhebliche Zinsbeträge vorenthalten.

Der Musterkläger begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage insbesondere die Klärung, dass die von der Beklagten verwendete Zinsanpassungsklausel unwirksam ist und möchte erreichen, dass das Bayerische Oberste Landesgericht die Zinsanpassungsmodalitäten für die variable Verzinsung allgemeinverbindlich festsetzt.

Zudem begehrt der Musterkläger die Klärung, dass der Sparkasse Nürnberg kein ordentliches Kündigungsrecht zu den Prämiensparverträgen zusteht.

Weitergehende Informationen hierzu stellt die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. interessierten Verbrauchern unter www.musterfeststellungsklagen.de zur Verfügung.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)