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Wirecard Musterverfahren: Anmeldung von Ansprüchen

Im Wirecard Musterverfahren ist jetzt die Anmeldung von Ansprüchen durch geschädigte Anleger möglich.

Mit Beschluss vom 13. März 2023 hat das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG) im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen EY u.a. den Musterkläger bestimmt

→ Beschluss des BayObLG

→ Pressemitteilung des BayObLG

Geschädigte Anleger, die bislang keine Einzelklage gegen EY eingereicht haben, können sich dem Wirecard Musterverfahren kostengünstig anschließen und ihre Schadensersatzansprüche verjährungshemmend anmelden.

Die Frist zur Anmeldung beträgt sechs Monate ab Veröffentlichung des Beschlusses vom 13.03.2023 im Bundesanzeiger. Die Anmeldung der Ansprüche muss schriftlich gegenüber dem BayObLG erfolgen. Eine Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde. Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:

1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,

2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,

3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und

4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Betroffene Wirecard-Anleger, die sich dem KapMuG-Verfahren anschließen möchten, können sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen. Wir übernehmen die fristwahrende Anmeldung für Sie.

Wirecard Musterverfahren          Wirecard Musterverfahren

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwältin Dr. Navideh Maleki (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)