BGH: Wirecard-Aktionäre gehen im Insolvenzverfahren leer aus
Der Bundesgerichtshof hat am 13.11.2025 entschieden, dass die Wirecard-Aktionäre mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind. Die von den getäuschten Aktionären zur Tabelle angemeldeten Forderungen stellen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine einfachen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO dar. Die Pilotklägerin Union Investment hat angekündigt, die Urteilsgründe zu prüfen und ggf. Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.
Sollte das Urteil des Bundesgerichtshofs Bestand haben, können die geschädigten Aktionäre im Insolvenzverfahren nicht mit einer Auszahlung rechnen.
Pressemeldung des Bundesgerichtshofs
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