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Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Leonidas Associates XVII Wind GmbH & Co. KG

Aktuelle Ereignisse rund um die Beteiligung an der Leonidas Associates XVII Wind GmbH & Co. KG („Leonidas XVII“) sorgen bei zahlreichen Anlegern für Unsicherheit. Unsere rechtliche Prüfung der Vorgänge im Fonds hat ergeben, dass geschädigten Investoren realistische Chancen auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zustehen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Erkenntnisse und die rechtlichen Konsequenzen zusammen.

Verletzung von Prospektzusagen und steuerliche Nachteile beim Leonidas XVII

Im Emissionsprospekt vom 31.03.2015 wurde zugesichert, dass sich der Fonds an einer französischen SNC (vergleichbar einer OHG) beteiligen werde. Tatsächlich erwarb Leonidas XVII jedoch Anteile an einer S.à.r.l. (vergleichbar einer GmbH). Erst später wurde die Gesellschaft wieder in eine SNC umgewandelt. Dieser Formwechsel führte bei den Anlegern zu erheblichen steuerlichen Schäden, wie nun von der Finanzverwaltung auch rückwirkend geltend gemacht wird. Maßgeblich ist dabei, dass die damaligen Geschäftsführer diese Risiken kannten, Anlegerinnen und Anleger aber nicht ausreichend informiert haben.

Unerlaubte Finanzgeschäfte und abweichende Finanzierung

Entgegen den Prospektzusagen, die ausschließlich eine Finanzierung mit Eigenkapital vorsahen, nahm der Fonds für den Beteiligungserwerb verschiedene Darlehen innerhalb der Leonidas-Gruppe auf. Dabei handelte es sich um sogenannte unerlaubte Bankgeschäfte, da erforderliche Erlaubnisse hierfür fehlten. Des Weiteren wurden Darlehen zu konditionellen Abweichungen gewährt, die nicht mit den Prospektangaben übereinstimmen.

Gemeinsamer Erwerb der Beteiligung und Haftungsgefahren

Hinzu kommt, dass die beteiligten Gesellschaften entgegen der im Prospekt beschriebenen Kapitalstruktur gemeinsam an der Zielgesellschaft beteiligt wurden. Auch dies entspricht nicht den getroffenen Zusagen und kann zu weiteren Haftungsrisiken für die Anleger führen.

Verfahrensweg und Fristen: Musterverfahren nach KapMuG

Es empfiehlt sich ein gemeinsames Vorgehen der geschädigten Anleger im Rahmen eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlagemusterverfahrensgesetz (KapMuG). Dieses strukturierte Verfahren bringt zahlreiche Vorteile, darunter geringere Kosten und ein geringeres Prozessrisiko. Zu beachten sind wichtige Fristen: Die Ansprüche drohen mit Ablauf des Jahres 2026 zu verjähren. Ein zügiges Handeln ist daher in jedem Fall geboten.

Was bedeutet das für Sie?

Sind Sie als Anlegerin oder Anleger von Leonidas XVII betroffen, sollten Sie jetzt kurzfristig Ihre individuellen Ansprüche prüfen lassen. Insbesondere empfiehlt sich die Teilnahme an dem geplanten KapMuG-Musterverfahren, um Ihre Rechte effizient und gemeinschaftlich durchzusetzen und drohende Verjährung zu verhindern.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)

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