Fallbeispiel: Nicht autorisierte Zahlungen im Online-Banking
1. Der Fall
Ein Bankkunde stellte fest, dass von seinem Girokonto mehrere Zahlungen in Höhe von fast 10.000 Euro abgegangen waren. Diese Transaktionen hatte er nicht autorisiert.
Die Bank verweigerte die Erstattung und berief sich darauf, der Kunde habe seine Online-Banking-Zugangsdaten weitergegeben und dadurch grob fahrlässig gehandelt. Über diese Daten hätten die Täter eine Freigabe-App auf einem fremden Gerät eingerichtet und anschließend die Zahlungen ausgelöst.
2. Streitpunkt
- Kunde: Fordert Rückbuchung der nicht autorisierten Zahlungen.
- Bank: Verweist auf grobe Fahrlässigkeit wegen angeblicher Weitergabe von Zugangsdaten.
3. Entscheidung des Ombudsmannes
Der Ombudsmann der privaten Banken gab dem Kunden Recht:
- Nach § 675j BGB sind Zahlungsvorgänge nur wirksam, wenn sie autorisiert wurden. Da die Bank nicht darlegen konnte, wie die Autorisierung vereinbart war, fehlte es bereits an einer wirksamen Zustimmung.
- Nach §§ 675l, 675m BGB haftet die Bank, weil das digitale Zahlungsinstrument (Freigabe-App) nicht im Herrschaftsbereich des Kunden eingerichtet war, sondern auf dem Gerät der Täter.
- Ein Vorwurf grober Fahrlässigkeit konnte nicht bewiesen werden. Die Bank hätte darlegen müssen, welche TAN dem Kunden zur Einrichtung der App übersandt wurde und welche Hinweise er hätte erkennen müssen.
- Ergebnis: Die Bank musste dem Kunden den Betrag fast 10.000 Euro erstatten.
4. Bedeutung für Verbraucher
- Sicherheitspflichten bestehen, aber Banken müssen grobe Fahrlässigkeit klar nachweisen.
- Nicht autorisierte Zahlungen sind grundsätzlich von der Bank zu erstatten.
- Ombudsmannverfahren bietet eine kostenfreie und praxisnahe Möglichkeit, Ansprüche durchzusetzen.
- Banken sollten sichere Verfahren (z. B. postalische TAN-Zusendung) nutzen, um Betrugsmaschen zu verhindern.
5. Fazit
Dieses Fallbeispiel zeigt eindrücklich:
- Selbst bei komplexen Betrugsfällen im Online-Banking sind Kunden nicht schutzlos.
- Der Bankenombudsmann kann helfen, Ansprüche ohne Gerichtsverfahren durchzusetzen.
- Eine rechtliche Prüfung lohnt, wenn Banken Zahlungen mit dem Vorwurf der Fahrlässigkeit ablehnen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)






