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Gemeinsames Vorgehen der Anleger der Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG gegen die Ratingagentur Bisnode Deutschland GmbH

Wir möchten Sie über unser geplantes gemeinsames Vorgehen der Anleger der Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG gegen die Ratingagentur Bisnode Deutschland GmbH (vormals Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH) informieren.

Die Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH hat seit dem Jahr 2011 das Unternehmen Future Business KGaA und seit dem Jahr 2012 die Unternehmen Prosavus AG und ecoConsort AG stets mit einem sog. „TOP-Rating“ bewertet. Sogar noch im Juli 2013 testierte die Ratingagentur allen drei Unternehmen mit der Note 1 im Bereich der Kreditwürdigkeit das bestmöglich zu erreichende Ergebnis.

Nach unserer Einschätzung sind diese Bonitätsbewertungen unter Verletzung der anerkannten Standards, die bei der Bewertung von Unternehmen einzuhalten sind, zustande gekommen. So sind Ratinggesellschaften insbesondere verpflichtet, sorgfältig und gewissenhaft die Finanzlage und Ertragslage des Unternehmens zu prüfen. Nur auf der Basis einer solchen gewissenhaften und sorgfältigen Prüfung dürfen Ratings abgegeben werden. Die von der Ratinggesellschaft vorliegend vorgenommene Bonitätsbewertung entsprach nicht diesen Standards. Vor diesem Hintergrund sehen wir ausreichende Anhaltspunkte dafür, mit realistischen Erfolgsaussichten Schadenersatzansprüche gegen die Bisnode Deutschland GmbH für die Anleger geltend machen zu können, die bei ihrer Anlageentscheidung (auch) auf diese positive Bonitätsbewertung vertraut haben.

Anspruchsberechtigt sind zum einen alle Anleger die ab 1. Juli 2011 Orderschuldverschrei-bungen, Genussrechte und/oder Nachrangdarlehen der Future Business KGaA und seit dem 1. Juli 2012 Genussrechte der Prosavus AG und Orderschuldverschreibungen der ecoConsort AG erworben haben. Zum anderen solche Anleger, die vor den genannten Zeit-punkten Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Nachrangdarlehen erworben haben und aufgrund des Ratings von einem beabsichtigten Verkauf dieser Anlagen Abstand genommen haben.

Wir haben unser Vorgehen in zwei Schritte aufgeteilt. In einem ersten Schritt fordern wir sämtliche Unterlagen die Ratings betreffend bei dem Insolvenzgericht, den zuständigen Insolvenzverwaltern und Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Bundesbank, BaFin etc.) an und überprüfen diese auf weitere Informationen und Beweismittel für die Schadensersatzansprüche gegen die Ratingagentur. Anschließend werden wir außergerichtlich an die Bisnode Deutschland GmbH herantreten und diese zur Schadensersatzzahlung auffordern.

Sollte die Bisnode Deutschland GmbH nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein, würden wir in einem zweiten Schritt gerichtlich gegen diese vorgehen. Dabei halten wir die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) für die effektivste Form der Anspruchsdurchsetzung.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung (RSV) verfügen und diese Deckungszusage erteilen, so wird die RSV grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG übernehmen. Eine entsprechende Anfrage auf Kostendeckung bei der RSV würden wir selbstverständlich für Sie kostenfrei übernehmen.

Wenn Sie zu dem anspruchsberechtigten Anlegerkreis – siehe oben – gehören und an der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche im Rahmen des KapMuG-Verfahrens teilnehmen möchten, speichern Sie bitte die Datei Angebot Ratingagentur auf Ihrem Computer ab und drucken Sie bitte die Dokumente aus, lesen Sie diese gewissenhaft durch und senden Sie uns diese anschließend ausgefüllt wie folgt zurück:

1. Füllen Sie bitte das Stammdatenblatt handschriftlich aus.

2. Füllen Sie bitte die Vollmacht handschriftlich aus und unterzeichnen Sie diese.

3. Füllen Sie bitte die Vergütungsvereinbarung aus und unterzeichnen Sie diese.

4. Fertigen Sie bitte eine Kopie des Zeichnungsscheins und eine Kopie der Urkunde Ihrer Orderschuldverschreibung, Genussrechte und/oder Nachrangdarlehen und für den Fall, dass Sie rechtschutzversichert sind, eine Kopie des Versicherungsscheins Ihrer Rechtsschutzversicherung.

5. Die Widerrufsbelehrung sowie das Widerrufsformular sind für Ihre Unterlagen bestimmt.

6. Senden Sie bitte das Stammdatenblatt (siehe oben Ziffer 1), die unterzeichnete Vollmacht (siehe oben Ziffer 2) und Vergütungsvereinbarung (siehe oben Ziffer 3) im Original und die in Ziffer 4 genannten Unterlagen

 bis zum 25. September 2015

 an die

 Auxilium-Inkasso Nagel GmbH & Co. KG,

Hohenkircher Str. 2,

99887 Herrenhof.

 

Da das gesamte Vorgehen aufgrund einzuhaltender Verjährungs- und Anmeldefristen einem straffen Zeitplan unterliegt, bitten wir freundlich um Einhaltung der Frist.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dieser Vergütungsvereinbarung. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die Auxilium unter

 

Telefon: 03691/709505

E-Mail: info@auxilium-inkasso.de

Telefax: 03691/709511