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Intershop Communications AG: Vergleich in US-Sammelklage

In dem von unserer Kanzlei eingeleiteten Sammelklageverfahren in den USA haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Dieser Vergleich muss vom zuständigen Bezirksgericht in Kalifornien noch genehmigt werden. Die Sammelklage war von deutschen und amerikanischen Aktionären im Frühjahr 2001 eingereicht worden und bezog zuletzt Anleger mit ein, die ihre Intershop-Aktien zwischen dem 2. August 2000 und 3. Januar 2001 erworben hatten. Nach den geschädigten Aktionären der seinerzeit ebenfalls am Neuen Markt gelisteten Team Communications Group, Inc. ist es uns somit zum zweiten Mal gelungen, für geschädigte Neue Markt – Aktionäre in den USA Schadensersatz zu erstreiten.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)