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MLP AG zahlt umfangreichen Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in zwei Fällen

In zwei weiteren Fällen ist es der auf Anlegerschutz spezialisierten Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte erneut gelungen, umfangreichen Schadenersatz gegen den Heidelberger Finanzdienstleister MLP durchzusetzen. In einem Fall zahlte MLP aufgrund fehlerhafter Anlageberatung freiwillig nach der erfolgten gerichtlichen Beweisaufnahme an einen Mandanten einen Schadenersatz in Höhe von EUR 767.000. Ein MLP-Berater hatte dem Arzt empfohlen, statt der geplanten Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten mittels eines Geldzugangs aus ausbezahlten Lebensversicherungen ein neues Darlehen aufzunehmen. Die Mittel aus diesen ebensversicherungen sollten stattdessen in die MLP Fondsvermögensverwaltung investiert werden. Die avisierten Renditeziele wurden jedoch nicht erreicht (AZ: Landgericht Heidelberg AZ: 2 O 162/04). In einem weiteren Verfahren verglich sich MLP außergerichtlich. In diesem Fall drängte ein MLP-Berater eine Mandantin zum Verkauf ihrer Immobilie an ihre Kinder, um einen Großteil des Verkaufserlöses in die MLP-Fondsvermögensverwaltung zu investieren. Über die immensen Verlustrisiken wurde sie jedoch nicht ausreichend aufgeklärt. Im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs bezahlte MLP nun EUR 173.000. Das MLP-Fondsvermögen der Mandantin wird zudem aufgelöst und an sie zurücküberwiesen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)