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Aktueller Sachstand Telekom Klagen (Prospekthaftungs- und Deliktsklagen)

17.04.2007 Das OLG Frankfurt am Main hat nunmehr auch für das Musterverfahren bezüglich des Börsenprospektes vom 25.06.1999 einen Musterkläger bestimmt. In der nächsten Zeit werden die Beschlüsse zur Aussetzung der erstinstanzlichen Verfahren erwartet, wodurch die Kläger unmittelbar an den Musterverfahren beteiligt werden. Die Verfahrensdauer der Musterverfahren ist derzeit noch nicht abschätzbar.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)