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Schefenacker PLC beantragt Anerkennung des CVA in New York

(18.05.2007) Am 15.05.2007 hat Schefenacker bei einem Insolvenzgericht in New York die Anerkennung des Abstimmungsergebnisses vom 02.05.2007 und damit die Anerkennung des CVA beantragt. Mit diesem Chapter 15 – Verfahren will Schefenacker Klagen auf Geltendmachung der Zinsen und der Nominalbeträge aus dem Anleihevertrag für die Zukunft verhindern.

Die entsprechende Mitteilung erhalten Sie hier. Anleihegläubiger sollten diese in den nächsten Tagen auch über ihre Depotbank erhalten.

Anleihegläubiger werden daher nur noch dann eine Chance haben, ihre Ansprüche geltend zu machen, wenn der Antrag beim New Yorker Insolvenzgericht abgelehnt wird. Hierzu muss dort bis spätestens 11.06.2007 ein entsprechender Antrag eingereicht werden, ansonsten wird der Antrag Schefenackers in der Anhörung am 14.06.2007 wahrscheinlich genehmigt.

Wir haben unsere Mandanten auf dieses Chapter 15 – Verfahren bereits hingewiesen und bereiten einen entsprechenden Gegenantrag vor. Anleihegläubiger, die sich dem Vorgehen anschließen wollen, sollten sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)