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Schadensersatzklagen gegen Hypo Real Estate

Unser Haus hat für erste von uns vertretene Investoren Schadensersatzklagen gegen die Hypo Real Estate Holding AG beim Landgericht München I eingereicht.

München, 22. Dezember 2008 – Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat am vergangenen Freitag erste Klagen beim Landgericht München I gegen den Immobilien- und Staatsfinanzierer Hypo Real Estate Holding AG (HRE) eingereicht. Hintergrund ist die verspätete Bekanntgabe der massiven Betroffenheit der HRE von der Finanzmarktkrise. Die HRE hat erst ab dem 15.01.2008 eingeräumt, derart von der Finanzmarktkrise betroffen zu sein, dass Abschreibungen auf das eigene Portfolio an strukturierten Wertpapieren erforderlich wurden. Am 29.09.2008 gestand die HRE schließlich ein, aufgrund der ungenügenden Refinanzierung der am 02.10.2007 übernommenen DEPFA vor der Insolvenz zu stehen. Noch kurz zuvor wurde die Refinanzierung der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG von den Vorständen trotz Finanzmarktkrise als gesichert dargestellt. Die HRE konnte im Anschluss nur durch mehrere milliardenschwere Hilfsaktionen mit Unterstützung der Bundesregierung gerettet werden.

Hierzu Rechtsanwalt János C. Morlin von Rotter Rechtsanwälte: „Nach uns vorliegenden Informationen, die sich im wesentlichen mit den uns bekannten Erkenntnissen von Staatsanwaltschaft und BaFin decken, war der HRE jedenfalls seit Juli 2007 bekannt, dass die Auswirkungen der Finanzmarktkrise konkrete und elementare Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell haben würden.“ Diese Tatsachen wurden aber erst ab dem 15.01.2008 nach und nach veröffentlicht, bis am 29.09.2008 auch die existenzielle Liquiditätskrise bei der DEPFA eingeräumt wurde. Diejenigen Investoren, die im Zeitraum zwischen Juli 2007 und 28. September 2008 Aktien oder sonstige von der HRE emittierte Wertpapiere gekauft haben, hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn die HRE die Insidertatsachen sofort nach ihrer Entstehung veröffentlicht hätte. „Für Anleger, die in diesem Zeitraum Wertpapiere des Unternehmens gekauft haben, kommen demnach unter anderem Schadensersatzansprüche nach dem Wertpapierhandelsgesetz gegen die HRE in Betracht“, so Rechtsanwalt Morlin weiter.

In den konkreten Fällen hatten die Kläger der Kanzlei zwischen November 2007 und Januar 2008, also nur kurz vor Bekanntgabe der Ad-hoc-Meldung vom 15. Januar 2008, Aktien der HRE gekauft und dabei Preise je Aktie von durchschnittlich € 35,00 bezahlt. Bis zum 15. Januar 2008 hatte die HRE jede nennenswerte Betroffenheit von der Finanzmarktkrise dementiert und stattdessen betont, gestärkt aus den aktuellen Verwerfungen des Finanzmarktes hervorzugehen. Viele Investoren wurden dadurch noch zum Kauf der Aktie verleitet. Zahlreiche weitere Klagen geschädigter Investoren, darunter Fondsgesellschaften und Pensionskassen, werden derzeit vorbereitet. Deshalb ist die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beabsichtigt. Aufgrund der guten Erfolgsaussichten hat sich die Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG gegenüber der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte bereit erklärt, die Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen eine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)