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Conergy AG: Landgericht Hamburg beschließt Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG)

München/Hamburg (ots) – Bereits im Oktober 2008 hatte die auf das
Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter
Rechtsanwälte für Aktionäre erste Klagen gegen die Conergy AG
eingereicht. Mit Beschluss vom 02.06.2010 hat das LG Hamburg nunmehr
entschieden, die derzeit insgesamt rund 20 Klagen gegen die Conergy
AG in ein Musterverfahren zu überführen. Jetzt soll das
Oberlandesgericht Hamburg als für das Musterverfahren zuständige
Gericht in einem Musterprozess insbesondere die Vorwürfe der
Aktionäre, dass die Conergy AG in den Jahren 2006 und 2007 gegen
Bilanzierungsregelungen verstoßen und dadurch überhöhte Umsatzzahlen
ausgewiesen sowie Lieferverzögerungen bei Silizium und Modulen
verspätet veröffentlicht hat, klären.

Während die Conergy AG bis zu einer Ad-hoc Meldung vom 25.10.2007
vom Kapitalmarkt als prosperierendes Unternehmen wahrgenommen wurde,
veröffentlichte sie am 25.10.2007 für den Kapitalmarkt überraschend
eine Gewinnwarnung und räumte Lieferverzögerungen bei Solar-Modulen
ein, die zu erheblichen Umsatzeinbußen im dritten Quartal 2007
geführt hätten. Der Kurs der Aktie ging nach dieser Meldung auf
Talfahrt und konnte sich seither nicht mehr erholen. Noch im März
2007 hatten Vorstandsmitglieder der Conergy umfangreich Aktien des
eigenen Unternehmens verkauft und damit zweistellige Millionenbeträge
erlöst.

Mittlerweile musste die Conergy AG aufgrund von Feststellungen der
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, die im Auftrag der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen tätig wurde, einräumen, im
Jahr 2006 und 2007 aufgrund von Verstößen gegen Bilanzierungsregeln
überhöhte Konzernergebnisse ausgewiesen zu haben. Gegen ehemalige und
aktuelle Mitglieder des Vorstandes wird bei der Staatsanwaltschaft
Hamburg insbesondere wegen des Verdachts der unrichtigen Darstellung
ermittelt.

Die Conergy AG beauftragte die Kanzlei Freshfields Bruckhaus
Deringer damit, Schadensersatzansprüche gegen Altvorstände zu prüfen.
Im April 2009 veröffentlichte die Conergy AG dann, verschiedene
Schadensersatzansprüche gegen Altvorstände festgestellt und
rechtliche Schritte gegen diese eingeleitet zu haben.

Im Musterverfahren ist nun der Weg bis zum Bundesgerichtshof und
damit die Möglichkeit eröffnet, dass höchstrichterlich das
Bilanzierungs- und Publikationsverhalten der Conergy AG geklärt wird.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)