Commerzbank AG wegen Lehman-Zertifikat zu mehr als EUR 200.000,- Schadenersatz verurteilt
München, 10.05.2011 – Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Frankfurt/Main Schadensersatzansprüche für einen von ihr vertretenen Mandanten gegen die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung zum Erwerb von Lehman-Zertifikaten in Höhe von EUR 182.500,- durchgesetzt. Zuzüglich ebenfalls zugesprochener Zinsen summiert sich der von der Bank zu zahlende Betrag auf nahezu EUR 210.000,-.
Das Landgericht Frankfurt/Main entschied mit Urteil vom 15.04.2011 (Az. 2-21 O 461/09, nicht rechtskräftig), dass die Commerzbank AG verpflichtet ist, Schadensersatz wegen fehlerhafter Angaben ihres Anlageberaters zur Sicherheit des fraglichen Global Champion – Zertifikats (WKN A0JMHE) zu leisten.
Der von Rotter Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte im Februar 2007 Zertifikate der inzwischen für insolvent erklärten Lehman Brothers Treasury Co. B.V. erworben. Nach Durchführung der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass der Berater der damaligen Dresdner Bank AG dem Anleger im Rahmen eines ca. drei Minuten dauernden telefonischen Beratungsgespräches die Rückzahlung der Anlagesumme zu 100% zugesichert hatte. Der von der Commerzbank AG vorgetragenen Version, wonach eine ausführliche Aufklärung des Anlegers über mögliche Verlustrisiken stattgefunden habe, wollte das Gericht schon vor dem Hintergrund der kurzen Dauer des Telefonats ausdrücklich nicht folgen.
In der Beweisaufnahme hatte sich zudem herausgestellt, dass der Anlageberater den Verkaufsprospekt zu dem von ihm empfohlenen Lehman-Zertifikat nicht gelesen hatte. Der Berater ging daher auch nicht davon aus, dass ein Anleger Erfahrung mit der Anlage in Derivate und im Besonderen in Optionen und mit Optionsgeschäften haben und die damit verbundenen Risiken kennen sollte. Ein solcher Risiko- und Warnhinweis findet sich jedoch in einer Vielzahl der Verkaufsprospekte zu den Lehman-Zertifikaten, so auch in dem Prospekt zum Global Champion – Zertifikat (WKN A0JMHE).
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)