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Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Musterprozess Geltl gegen die Daimler AG

Am gestrigen 2. Februar 2012 fand beim EuGH in Luxemburg die mündliche Verhandlung im Musterprozess gegen die Daimler AG statt. Gegenstand des seit 2005 von Rotter Rechtsanwälte als Musterklägervertreter geführten Verfahrens ist die Frage, ob das vorzeitige Ausscheiden des seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden Schrempp rechtzeitig per Ad-hoc Meldung bekannt gegeben wurde. In diesem Zusammenhang hat der BGH mit Beschluss vom 22. November 2010 dem EuGH zwei Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt. Hinsichtlich der ersten Frage wurde im Verlauf der gestrigen mündlichen Verhandlung deutlich, dass die ganz überwiegende Zahl der stellungnehmenden Staaten und sonstigen Beteiligten die Auffassung vertritt, dass Zwischenschritte eines gestreckten Geschehensablaufs grundsätzlich eigenständige, präzise Informationen im Sinne der Marktmissbrauchsrichtlinie sein können. Dies deckt sich mit der Auffassung, die Rotter Rechtsanwälte als Vertreter des Musterklägers seit Beginn des Verfahrens vertreten hat. Hinsichtlich der zweiten Vorlagefrage zur Auslegung des Begriffs der hinreichenden Wahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse ergab sich ein stärker differenziertes Meinungsbild. Während die Unternehmensvertreter erneut für einen vergleichsweise hohen Wahrscheinlichkeitsmaßstab von über 50 % plädierten, verwiesen andere Stellungnahmen darauf, dass ein starres Regime zur Wahrscheinlichkeitsbeurteilung generell ungeeignet sei. Das Gericht ließ, wie üblich bei Verhandlungen beim EuGH, nicht erkennen, in welche Richtung es tendiert. Insoweit bleiben zunächst die Schlussanträge des Generalanwalts, die für den 21. März 2012 angekündigt wurden, abzuwarten.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)