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2. Update zu FUTURE Business KGaA, PROSAVUS AG, EcoConsort und INFINUS AG

Nachdem in den vergangen Wochen zu den Gesellschaften und Personen der FUTURE Business KGaA, PROSAVUS AG, EcoConsort AG und INFINUS AG beinahe jeden Tag neue Tatsachen veröffentlicht wurden, welche wieder zu neuen Einschätzungen des Sachverhaltes und der rechtlichen Möglichkeiten geführt haben, scheint mittlerweile etwas Ruhe eingekehrt zu sein.

1. Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle erst 2014 möglich

Bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle besteht keine Eile, da die entsprechenden Anmeldefristen die jeweiligen Insolvenzverwalter mitteilen werden. Hierzu besteht keine Eile, da die Anmeldung frühestens am Februar 2014 möglich sein dürfte.

Die Internetseiten der vorläufigen Insolvenzverwalter finden Sie hier

Future Business KGaA: http://fubus.de und http://www.kueblerlaw.com/de/

Prosavus AG: http://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

EcoConsort AG: http://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

ROTTER Rechtsanwälte möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für die Anmeldung der Forderungen zur Tabelle kein Anwaltszwang besteht. Die betroffenen Anleger können dies auch eigenverantwortlich erledigen. Wer sich hierbei jedoch unsicher oder überfordert fühlt, sollte sich überlegen, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

2. Vorgehen gegen das Haftungsdach „Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut“

Die rechtliche Beratung geschädigter Anleger hinsichtlich juristischer Schritte gegen das Haftungsdach „Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut“ erweist sich als schwierig.

Das Hauptproblem hierbei ist das mögliche Insolvenzrisiko, das wie eine Damoklesschwert über der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut schwebt.

Hierbei sollten sich geschädigte Anleger Ihrer Kostenrisiken voll bewusst sein und sich auch von ihrem Rechtsanwalt aufklären lassen, welche Folgen ein Insolvenzantrag der Infinus AG vor, während und nach einem Prozess für den klagenden Anleger hat.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)