Bayernareal – Festzinsanlage V: Treuhänder wegen pflichtwidriger Mittelfreigabe zu Schadensersatz verurteilt
In einem von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht München I mit Urteil vom 20.09.2013 (Az. 34 O 15715/12) den Treuhänder der Festzinsanlage V, die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft mbH, zu Schadensersatz in Höhe von über 80.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Bayernareal Finanzierungs GmbH hatte 2008 mit der Festzinsanlage V Gelder eingeworben, um ein Immobilienprojekt zu finanzieren. Die Gelder der Anleger wurden auf ein von der Treukanzlei verwaltetes Konto eingezahlt und hätten von der Treukanzlei nur freigegeben werden dürfen, wenn die Finanzierung des Immobilienprojekts gesichert gewesen wäre.
Die Treukanzlei gab die Mittel jedoch trotz fehlender Freigabevoraussetzungen frei; 2011 scheiterte das Projekt und den Anlegern wurde der Verlust ihrer Anlage mitgeteilt.
Wie das Gericht festgestellt hat, erfolgte die Mittelfreigabe zumindest grob fahrlässig. Die Voraussetzungen für eine Mittelfreigabe waren gerade nicht gegeben, da es für das Immobilienprojekt keine Finanzierung gab. Die Treukanzlei muss daher den Anlegern den entstandenen Schaden ersetzen.
Nachdem die Anleger erst im Jahr 2011 über den Verlust ihrer Einlage informiert wurden, sind die Schadensersatzansprüche gegen die Treukanzlei in der Regel noch nicht verjährt. Geschädigte Anleger sollten sich daher anwaltlich beraten lassen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)