Navigation

Rechtsanwalt Klaus Rotter in der Schweizer HANDELSZEITUNG zu den gestiegenen Chancen auf Schadenersatz für Kunden der Bank SARASIN AG (heute J. Safra Sarasin), denen Windreich Anleihen empfohlen wurden

Die Insolvenz des Windparkbauers Windreich bestätigt die Einschätzung von ROTTER RECHTSANWÄLTE Partnerschaft, dass es sich bei den Windreich Anleihen, um hochspekulative Papiere handelte, die nur an spekulativ orientierte Anleger hätten veräußert werden dürfen

Der Kredit von Sarasin an den Windparkbauer Windreich stieg laut Creditreform-Rating von 2011 von 35 Millionen auf 70 Millionen Euro (84 Millionen Franken). Nachdem die Windreich AG Insolvenz anmelden musste, hat die Bank SARASIN AG (heute J. Safra Sarasin) 70 Millionen Euro Kredit bei Windreich ausstehend.

Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt zahlreiche Kunden der Bank Sarasin (heute J. Safra Sarasin), denen die Windreich Anleihen als solides Papier empfohlen oder in deren Vermögensverwaltungsdepots eingebucht wurden. Dabei sei den Kunden vorenthalten worden, dass die Bank der Windreich AG ein Darlehen gewährt habe. Daraus sei der Bank ein gravierender Interessenkonflikt entstanden. Die Bank habe ein Interesse daran gehabt, die Anleihen zu verkaufen, um das eigene Verlustrisiko aus dem Darlehen zu minimieren, so Klaus Rotter in der aktuellen Ausgabe der Schweizer Handelszeitung. „Die Insolvenz von Windreich bestätigt nun, dass die Anleihe eine hochspekulative Anlage war“, sagt Rotter. Bezüglich der Schadensberechnung ändert sich durch die Pleite von Windreich für seine Klienten nichts. Sie wollen die Anleihen zum Ankaufpreis der Bank zurückgeben. Die Bank bekäme Anleihen, die nun wahrscheinlich wertlos sind. Der Schaden der Klienten liege im siebenstelligen Bereich. „Wir sehen auch eine Chance, die Fälle möglicherweise außergerichtlich zu lösen“, so Rotter weiter gegenüber der Schweizer Handelszeitung.

Den kompletten Artikel in der Handelszeitung vom 12.09.2013 finden Sie hier.

Die Pressemitteilung von ROTTER RECHTSANWÄLTE zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen für Kunden der SARASIN Bank AG finden Sie hier.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)