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Widerruf von Darlehensverträgen – Ihre Rechte im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Immer wieder wurde in den letzten Jahren und Monaten in den Medien berichtet, dass Verbraucher ihre Darlehen auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen können, weil manche Widerrufsbelehrungen Formfehler aufweisen. Insbesondere bei Immobiliendarlehen stellen sich Verbraucher die Frage, ob sie jetzt in einer Zeit mit sehr niedrigen Zinsen wirksam einen Widerruf erklären können, um sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag zu lösen. Der Bundesgerichtshof hat zu diesem Thema inzwischen eine Reihe von Entscheidungen zu Gunsten von Verbrauchern getroffen. Hiervon können Sie profitieren. Wir von ROTTER RECHTSANWÄLTE haben zwischenzeitlich von einer Vielzahl von Banken Widerrufsbelehrungen geprüft und, sofern diese Formfehler aufwiesen, für unsere Mandanten effektiv die sich daraus ergebenden berechtigen Ansprüche geltend gemacht. Um langwierige und teure Zivilprozesse zu vermeiden haben wir im Interesse unserer Mandanten regelmäßig sinnvolle Vergleiche abgeschlossen. Lehnt eine Bank berechtigte Ansprüche ab und bietet auch keinen akzeptablen Vergleich an, so empfehlen wir Ihnen die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.

Nachfolgend möchten wir Ihnen wichtige rechtliche Aspekte, die für Sie als Darlehensnehmer in diesem Zusammenhang wichtig sein können, erläutern. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der nachfolgenden Darstellung um allgemeine und generelle Ausführungen handelt und diese keine Prüfung im Einzelfall ersetzen. Sollten Sie also ganz speziell bezogen auf Ihren Darlehensvertrag wissen wollen, ob die Widerrufsbelehrung falsch ist und mit welchen wirtschaftlichen Konsequenzen das für Sie verbunden ist, so können wir Ihnen gerne eine solche Einschätzung ausarbeiten. Sofern Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Weitere Informationen zum Widerruf von Darlehensverträgen finden Sie hier.

Meldung auf PresseEcho.de

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)