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Medico Fonds 41: Rückforderung von Ausschüttungen

Rotter Rechtsanwälte vertreten die Interessen von Gesellschaftern des Medico Fonds 41 Objekt Gera KG, die sich aktuell Rückforderungen einer Gläubigerin ausgesetzt sehen.

Mit Schreiben vom 17.01.2014 forderte die Kanzlei Hannemann, Eckl & Moersch Rechtsanwälte die Anleger des Medico Fonds 41 auf, die von der Fondsgesellschaft geleistete Summe der Barausschüttungen und Steuergutschriften zurückzuzahlen.

Die Schreiben beinhalten eine Zahlungsaufforderung bis zum 31.01.2015 und drohen im Falle eines fruchtlosen Fristablaufs mit der gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Forderung.

Ausweislich der versandten Schreiben handelt die Kanzlei im Auftrag der Landesbank Baden-Württemberg.

Anleger des Medico Fonds 41 sollten durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die geltend gemachten Rückforderungen dem Grunde nach bestehen, der Höhe nach gerechtfertigt sind und ob aufgrund etwaiger Zahlungsvereinbarungen zwischen der Fondsgesellschaft und der Landesbank Baden-Württemberg die Zahlungen überhaupt fällig sind.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)