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Sharewood: Staatsanwaltschaft ermittelt und sperrt Website

Bei der Sharewood Switzerland AG scheinen sich die Ereignisse weiter zuzuspitzen. Nachdem zuletzt immer mehr Gerichte, darunter auch erstmals Oberlandesgerichte, die von Anlegern geltend gemachten Rückzahlungsansprüche bestätigt haben (vgl. u.a. das Landgericht Traunstein), sind heute auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich bekannt geworden.

Bei Aufruf der Website des Unternehmens erscheint aktuell (24.09.2021) folgender Hinweis:

„Diese Website wurde durch die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gesperrt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kantonspolizei Zürich auf sharewood@kapo.zh.ch“

Das Unternehmen hatte bis zuletzt um neue Anleger geworben. Mit der Maßnahme der Staatsanwaltschaft soll dies offenbar unterbunden werden.

Sollten Sie ebenfalls geschädigt worden sein, unterbreiten wir Ihnen gerne ein persönliches Vertretungsangebot.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwältin Dr. Navideh Maleki (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)