Vergleich im Musterfeststellungsverfahren gegen die Stadtsparkasse München
In dem von Rotter Rechtsanwälte PartmbB geführten Musterfeststellungsverfahren haben die Stadtsparkasse München und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Das Gericht informiert nun die Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, schriftlich über den Vergleich und die sich ergebenden Möglichkeiten für die einzelnen Verbraucher, an dem Vergleich teilzuhaben oder innerhalb Monatsfrist auszutreten.
Sollten 30 Prozent oder mehr der angeschriebenen Verbraucher den Vergleich fristgemäß ablehnen, wird der Vergleich insgesamt aufgehoben.
Aktuelle Bekanntmachungen zum Stand des Verfahrens sind auch über die Website des Bundesamtes für Justiz direkt abrufbar.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)