LG Bonn: Dr. Heiner Pollert, Prisma Analytics GmbH und Patentpool Target GmbH haften gegenüber Anleger (nicht rechtskräftig)
312.500 Euro Schadensersatz für Genussrechte
ROTTER Rechtsanwälte haben für einen Privatanleger vor dem Landgericht Bonn ein Urteil erstritten. Danach erhält der Anleger sein gesamtes Investment zurück. Verurteilt sind der Geschäftsführer Dr. Heiner Pollert und die beiden Emittentinnen Prisma Analytics GmbH und Patentpool Target GmbH. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wer haftet in welcher Höhe?
Dr. Heiner Pollert: Er haftet persönlich und mit seinem Privatvermögen auf die Gesamtsumme von 312.500 Euro nebst Zinsen ab der jeweiligen Einzahlung. Im Gegenzug überträgt der Anleger seine Genussrechte. Das Gericht hat festgestellt, dass seine Haftung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht. Er muss den Anleger außerdem von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freistellen.
Prisma Analytics GmbH: Sie haftet als Gesamtschuldnerin neben Dr. Pollert auf 140.000 Euro.
Patentpool Target GmbH: Sie haftet als Gesamtschuldnerin neben Dr. Pollert auf 172.500 Euro.
Die Gründe
Die beiden Emittentinnen haften, weil sie für ihre Genussrechte keinen Verkaufsprospekt veröffentlicht haben, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet waren. Die Bezeichnung als „Private Placement“ half ihnen nicht. Der in den Verträgen vorgesehene „Verzicht auf Beteiligungsprospekt“ ist nach dem Urteil unwirksam. Dr. Pollert ist Geschäftsführer aller beteiligten Gesellschaften und hat sämtliche Verträge unterzeichnet. Er haftet persönlich, weil die Beteiligungen über eine Vertriebsgesellschaft unter seiner Leitung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin vermittelt wurden. Die Einrede der Verjährung hatte keinen Erfolg.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wenn Sie Genussrechte der Prisma Analytics GmbH oder der Patentpool Target GmbH gezeichnet haben, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Nach dem Urteil kommen neben den Gesellschaften auch Ansprüche gegen Dr. Pollert persönlich in Betracht.
Rotter Rechtsanwälte ist eine seit mehr als 28 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Durchsetzung von Anlegeransprüchen gegenüber Beratern und Emittenten.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)






