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Turbodyne Technologies Inc.

Unsere Kanzlei hatte am 09.02.1999 als europäischer Klägervertreter zusammen mit der Kanzlei Stone Bonner & Rocco LLP, New York, eine Sammelklage für Aktionäre, die in dem   Zeitraum vom 01.März 1997 bis 22. Januar 1999 Aktien der Turbodyne Technologies Inc. gekauft haben, beim District Court in Los Angeles eingereicht.

Am 13.06.2001 wurde zwischen den führenden Klägern und den Beklagten ein Vergleich geschlossen, wonach an die Aktionäre eine Schadenersatzsumme von US-Dollar 7,9 Millionen gezahlt werden soll.

In den USA konnten die Ansprüche bis 30. Dezember 2002 angemeldet werden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)