Deutsche Kapitalanleger können nun Provisionen, die in der Schweiz zu Unrecht einbehalten wurden, ohne eigenes Prozessrisiko zurückfordern.
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DATEV Magazin 02/2018,
Klaus Rotter
Deutsche Kapitalanleger können nun Provisionen, die in der Schweiz zu Unrecht einbehalten wurden, ohne eigenes Prozessrisiko zurückfordern.