Über Sonderkündigungsrechte muss bei Kapitalschutzzertifikaten aufgeklärt werden
Neue Justiz - Zeitschrift für Rechtsentwicklung und Rechtsprechung,
Andreas Reiter und Klaus Rotter
Über Sonderkündigungsrechte muss bei Kapitalschutzzertifikaten aufgeklärt werden./Eine Nichtanmeldung insolvenzrechtlicher Forderungen begründen ein Mitverschulden im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB.
Hier können Sie den vollständigen Kommentar zum Urteil „BGH XI ZR 169/13“ abrufen.