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Über Sonderkündigungsrechte muss bei Kapitalschutzzertifikaten aufgeklärt werden

Neue Justiz - Zeitschrift für Rechtsentwicklung und Rechtsprechung,
Andreas Reiter und Klaus Rotter

Über Sonderkündigungsrechte muss bei Kapitalschutzzertifikaten aufgeklärt werden./Eine Nichtanmeldung insolvenzrechtlicher Forderungen begründen ein Mitverschulden im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB.

Hier können Sie den vollständigen Kommentar zum Urteil „BGH XI ZR 169/13“ abrufen.