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Termin zur mündlichen Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen die Bisnode Deutschland GmbH

Im Rahmen der von unserer Kanzlei geführten Musterfeststellungsklage gegen die Bisnode Deutschland GmbH (ehemals Hoppenstedt) findet am 28.02.2020 der erste Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Frankfurt am Main statt. Dabei hat das Gericht zunächst die abgesonderte Verhandlung über die Zulässigkeit der Klage angeordnet (§§ 610 Abs. 5, 280 ZPO).

Im Rahmen der Musterfeststellungsklage begehrt die Musterklägerin, die  Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V., die Klärung, ob Verbrauchern, die Orderschuldverschreibungen, Genussrechte sowie Nachrangdarlehen der Future Business KGaA, der Prosavus AG und der ecoConsort AG erworben haben, und sich dabei auf die Bewertungen und Aussagen in den „Top Ratings“ der Bisnode Deutschland GmbH (ehemals Hoppenstedt) für die drei Emittenten verlassen haben, Schadensersatzansprüche gegen die Bisnode Deutschland GmbH zustehen.

Hintergrund ist, dass die Bisnode Deutschland GmbH und ihre Rechtsvorgängerin, die Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH, die Future Business KGaA, die Prosavus AG sowie die ecoConsort AG hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität) bewerteten und über diese Bewertung den drei Emittenten sog. „Top Ratings“ mit einer Ratingnote „1“ erteilten. In den „Top Ratings“ bestätigte die Bisnode Deutschland GmbH bzw. ihre Rechtsvorgängerin schriftlich, dass die Future Business KGaA, der Prosavus AG und der ecoConsort AG „zu den bestbewerteten Unternehmen Deutschlands“ gehören. Diese hervorragende Bewertung wurde von der Bisnode Deutschland GmbH bzw. ihrer Rechtsvorgängerin insbesondere damit begründet, dass die drei Unternehmen über eine erstklassige Bonität, eine exzellente Darstellung des Finanzwesens und über strukturierte Geschäftsabläufe verfügen.

Die Future Business KGaA, die Prosavus AG sowie die ecoConsort AG fungierten als Emissionshäuser, die sich über die Ausgabe von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten sowie die Aufnahme von Nachrangdarlehen refinanzierten. Im November 2013 wurde jeweils ein Insolvenzantrag gestellt und im April 2014 wurden die Insolvenzverfahren über die Vermögen der Future Business KGaA, der Prosavus AG sowie der ecoConsort AG eröffnet.

Die Rechtsvorgängerin der Musterbeklagten sowie die Musterbeklagte erteilten der Future Business KGaA im Juli 2011, im Juli 2012 und im Juli 2013 sowie der Prosavus AG und der ecoConsort AG jeweils im Juli 2012 und Juli 2013 ein „Top Rating“ mit nahezu identischen Bewertungsergebnissen und Aussagen.

Die Future Business KGaA, die Prosavus AG sowie die ecoConsort AG nutzten diese „Top Ratings“ zum Vertrieb ihrer Anlageprodukte, indem sie die „Top Ratings“ der Bisnode Deutschland GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerin auf ihrer Homepage und in ihren Geschäftsberichten ihren Anlegern zugänglich machten und ihre Vermittler auf die „Top Ratings“ verweisen ließen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)