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BGH zur Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen

Der BGH hat mit Urteil vom 06.10.2021 (Az. XI ZR 234/20) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig über die Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen entschieden.

Rechtsanwalt Tillmann Spörel hat sich hierzu gegenüber dem Handelsblatt geäußert → Link zum Artikel

Unsere Kanzlei führt in diesem Zusammenhang für den Verbraucherzentrale Bundesverband drei weitere Musterfeststellungsklagen gegen die Saalesparkasse, die Sparkasse Nürnberg und die Stadtsparkasse München.

Zinsanpassung

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; spoerel@rrlaw.de)