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HRE-Musterverfahren durch Vergleich beendet

Im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate Holding GmbH („HRE-Musterverfahren“) hat das OLG München mit Beschluss vom 06.05.2024 (Az. Kap 3/10) die Wirksamkeit eines zwischen der von unserer Kanzlei vertretenen Musterklägerin und der Musterbeklagten HRE ausgehandelten und vom Gericht anschließend genehmigten Vergleichs festgestellt.

→ Pressemeldung des OLG München vom 07.05.2024

Nach fast 15 Jahren Verfahrensdauer endet damit das unter dem Regime des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes („KapMuG“) geführte Musterverfahren, in dem es um behauptete Ansprüche aus der Verletzung kapitalmarktbezogener Informationspflichten seitens der HRE in den Jahren 2007 und 2008 ging.

Nachdem der ursprüngliche Musterkläger seine beiden Einzelklagen bereits im Sommer 2022 verglichen hatte und deshalb aus dem HRE-Musterverfahren ausgeschieden war, musste das OLG München aus dem Kreis der verbliebenen ca. 100 Klageparteien zunächst eine neue Musterklägerin auswählen, um das Musterverfahren fortführen zu können. Die Wahl fiel dabei aufgrund des vertretenen Schadensvolumens und der Zahl der vertretenen Klageparteien auf eine von unserer Kanzlei vertretene Klägerin.

Beim OLG München ist dies erst der zweite nach den Vorschriften der §§ 17ff. KapMuG abgeschlossene Vergleich. Auch bei dem im Jahr 2014 abgeschlossenen ersten Vergleich nach diesen Vorschriften hatte unsere Kanzlei die dortigen Musterkläger vertreten.

Dem im Jahr 2005 zur Bewältigung der Klagewelle gegen die Deutsche Telekom AG eingeführten KapMuG steht nach 2012 aktuell eine weitere Reform bevor. Rechtsanwalt Klaus Rotter wird als Sachverständiger am 15. Mai 2024 an der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages teilnehmen und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung nehmen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem , Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwältin Dr. Navideh Maleki (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)

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