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Bisnode

Am 21.02.2019 hat das Bundesamt für Justiz die von unserer Kanzlei geführte Musterfeststellungsklage gegen die Bisnode Deutschland GmbH im Klageregister veröffentlicht.

Die Musterklägerin, die  Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V., begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage die Klärung, ob Verbrauchern, die Orderschuldverschreibungen, Genussrechte sowie Nachrangdarlehen der Future Business KGaA, der Prosavus AG und der ecoConsort AG erworben haben, und sich dabei auf die Bewertungen und Aussagen in den „Top-Ratings“ der Bisnode Deutschland GmbH für die drei Emittenten verlassen haben, Schadensersatzansprüche gegen die Bisnode Deutschland GmbH zustehen.

„Top-Ratings“ von Bisnode mit Ratingnote „1“ erteilt

Hintergrund ist, dass die Bisnode Deutschland GmbH und ihre Rechtsvorgängerin, die Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH, die Future Business KGaA, die Prosavus AG sowie die ecoConsort AG hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität) bewerteten und über diese Bewertung den drei Emittenten sog. „Top-Ratings“ mit einer Ratingnote „1“ erteilten. In den „Top-Ratings“ bestätigte die Bisnode Deutschland GmbH bzw. ihre Rechtsvorgängerin schriftlich, dass die Future Business KGaA, der Prosavus AG und der ecoConsort AG „zu den bestbewerteten Unternehmen Deutschlands“ gehören. Diese hervorragende Bewertung wurde von der Bisnode Deutschland GmbH bzw. ihrer Rechtsvorgängerin insbesondere damit begründet, dass die drei Unternehmen über eine erstklassige Bonität, eine exzellente Darstellung des Finanzwesens und über strukturierte Geschäftsabläufe verfügen.

Emittenten insolvent

Die Future Business KGaA, die Prosavus AG sowie die ecoConsort AG fungierten als Emissionshäuser, die sich über die Ausgabe von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten sowie die Aufnahme von Nachrangdarlehen refinanzierten. Im November 2013 wurde jeweils ein Insolvenzantrag gestellt und im April 2014 wurden die Insolvenzverfahren über die Vermögen der Future Business KGaA, der Prosavus AG sowie der ecoConsort AG eröffnet.

Die Rechtsvorgängerin der Musterbeklagten sowie die Musterbeklagte erteilten der Future Business KGaA im Juli 2011, im Juli 2012 und im Juli 2013 sowie der Prosavus AG und der ecoConsort AG jeweils im Juli 2012 und Juli 2013 ein „Top-Rating“ mit nahezu identischen Bewertungsergebnissen und Aussagen.

Die Future Business KGaA, die Prosavus AG sowie die ecoConsort AG nutzten diese „Top-Ratings“ zum Vertrieb ihrer Anlageprodukte, indem sie die „Top-Ratings“ der Bisnode Deutschland GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerin auf ihrer Homepage und in ihren Geschäftsberichten ihren Anlegern zugänglich machten und ihre Vermittler auf die „Top-Ratings“ verweisen ließen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)