Vergleichsangebot Deutsche Telekom AG
Die Deutsche Telekom AG will allen Klägern, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Angaben im Börsenprospekt zum dritten Börsengang im Mai 2000 ihre Ansprüche gerichtlich geltend gemacht haben, bis zum 30. Juni 2022 ein Vergleichsangebot unterbreiten. Das Angebot erhalten die Kläger jeweils über ihre Rechtsanwälte, über die sie ihre Klageverfahren führen.
Bei dem Erörterungstermin im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens vor dem OLG Frankfurt/Main am 23.11.2021 wurde das Vergleichsangebot vorgestellt. Das Gericht hat anschließend den vergleichsberechtigten Anlegern dringend zur Annahme des Angebots geraten, um eine zeit- und kostenintensive Fortführung des bereits 20 Jahre andauernden Verfahrens zu vermeiden.
Grundvoraussetzung für das Vergleichsangebot ist, dass der Kauf der Aktien im Zeitraum zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000 erfolgt sein muss und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet und bis heute aufrechterhalten wurden.
Die konkreten Vergleichsangebote richten sich weiter nach den individuellen Gegebenheiten bei den jeweiligen Klägern →mehr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)