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OLG Naumburg: Saalesparkasse muss Zinsen neu berechnen

Im Verfahren der von uns für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführten Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse fand heute die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Naumburg (OLG) statt. Das OLG machte im Termin deutlich, dass die Saalesparkasse die Zinsen aus den Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. In der Frage, wie dies richtigerweise zu erfolgen hat, folgte es im Wesentlichen den Anträgen des Musterklägers zur ergänzenden Vertragsauslegung. Auch wenn Einzelfragen noch zu klären sind, können betroffene Sparer deshalb auf Nachzahlungen hoffen. 

Das OLG Naumburg folgt damit zugleich der Linie des BGH aus seinem jüngsten Urteil zu Prämiensparverträgen vom 06.10.2021. Dies bedeutet insbesondere, dass sich die Sparkasse an einem Referenzzins für langfristige Spareinlagen zu orientieren und den sogenannten relativen Zinsabstand zu wahren hat. Diese Berechnungsmethode führt zu wesentlich höheren Zinsansprüchen als den von der Sparkasse bislang gewährten.

Außerdem erklärte das Gericht, dass die Ansprüche der Prämiensparer erst mit Beendigung (wirksamer Kündigung) des Prämiensparvertrages fällig werden. Erst dann beginnt mithin auch der Lauf der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist. Somit können die Betroffenen Nachzahlungen für die gesamte Vertragsdauer beanspruchen.

Gleichwohl gilt insoweit zu beachten, dass Ansprüche von Prämiensparern damit zum 31.12.2021 zu verjähren drohen, wenn die Verträge bereits im Jahre 2018 gekündigt und bislang keine verjährungshemmenden Schritte eingeleitet wurden.

Das OLG Naumburg hat noch kein Urteil gesprochen. Als wichtigster Schritt ist nunmehr zunächst noch der konkrete Referenzzins zu bestimmen, an dem sich die Sparkasse orientieren muss.

Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.

Lesen Sie hier die Meldung des vzbv zur mündlichen Verhandlung vom 17.11.2021.

Unsere Kanzlei führt in diesem Zusammenhang für den Verbraucherzentrale Bundesverband zwei weitere Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Nürnberg und die Stadtsparkasse München, an die sich Betroffene durch Anmeldung im Klageregister noch anschließen können.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)