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Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München: Verhandlungstermin bestimmt

Auch in der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München, die von unserer Kanzlei für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführt wird, wurde vom Bayerischen Obersten Landesgericht der Termin für die erste mündliche Verhandlung bestimmt. Dieser findet am Freitag, 13.05.2022, um 13:30 Uhr am BayObLG und damit im Anschluss an den Termin in der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg statt.

Eine Anmeldung im Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München ist für Verbraucher grundsätzlich bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung noch möglich.

Unsere Kanzlei führt in diesem Zusammenhang für den Verbraucherzentrale Bundesverband neben den zwei vorgenannten Verfahren noch eine weitere Musterfeststellungsklagen gegen die Saalesparkasse. Im Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg können sich betroffene Verbraucher ebenfalls bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung noch durch Anmeldung im Klageregister anschließen, im Verfahren gegen die Saalesparkasse ist dies nicht mehr möglich, nachdem im November 2021 die erste mündliche Verhandlung vor dem OLG Naumburg stattgefunden hat.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)