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Verhandlungstermin in der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg

Im Verfahren der von unserer Kanzlei für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführten Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg wurde vom Bayerischen Obersten Landesgericht der Termin für die erste mündliche Verhandlung bestimmt. Dieser findet am Freitag, 13.05.2022, um 09:30 Uhr am BayObLG statt.

Mit Spannung wird erwartet, ob das BayObLG der Linie des BGH aus seinem jüngsten Urteil zu Prämiensparverträgen vom 06.10.2021 folgt. Dies bedeutet gegebenenfalls, dass sich die Sparkasse an einem Referenzzins für langfristige Spareinlagen zu orientieren und den sogenannten relativen Zinsabstand zu wahren hat. Diese Berechnungsmethode führt zu wesentlich höheren Zinsansprüchen als den von der Sparkasse bislang gewährten.

Dies bedeutet zudem, dass die Ansprüche der Prämiensparer erst mit Beendigung (wirksamer Kündigung) des Prämiensparvertrages fällig werden. Erst dann beginnt mithin auch der Lauf der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist. Somit können die Betroffenen Nachzahlungen für die gesamte Vertragsdauer beanspruchen.

Eine Anmeldung im Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg ist für Verbraucher grundsätzlich bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung noch möglich.

Unsere Kanzlei führt in diesem Zusammenhang für den Verbraucherzentrale Bundesverband zwei weitere Musterfeststellungsklagen gegen die Stadtsparkasse München und die Saalesparkasse. Auch im Verfahren gegen die Stadtsparkasse München können sich betroffene Verbraucher bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung noch durch Anmeldung im Klageregister anschließen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)