Bei dem HCI Holland XII – Fonds erleben Anleger derzeit eine drohende Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen. Den Anlegern wurde bzw. wird beim HCI Holland XII unter Verweis auf angeblich bestehende Rückzahlungspflichten nach § 172 Abs. 4 HGB eine sogenannte „freiwillige Wiedereinlage“ nahegelegt. Der geschlossene Immobilienfonds der HCI lief über die vergangenen Jahre äußerst schlecht und kündigt derzeit an, dass bei Nichtleistung einer sogenannten „freiwilligen Wiedereinlage“ über die Treuhänderin von Anlegern die ausbezahlten Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB zurückgefordert [...]
Autokartell. Ein neues Schlagwort macht seit vergangener Woche bei Autobesitzern und Aktionären der Unternehmen VW, Porsche, Daimler und BMW die Runde. Mit Bekanntwerden des Vorwurfs geheimer Absprachen zwischen den Unternehmen haben deren Aktienkurse deutlich nachgegeben. Es besteht der Verdacht, dass die Unternehmen über kursrelevante Tatsachen nicht oder zu spät informiert und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Autokartell: Mögliche Ansprüche der Anleger
Nach § 37 b WpHG kann sich ein Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, schadensersatzpflichtig machen, wenn er nicht unverzüglich Insiderinformation veröffentlicht, [...]
Bei dem geschlossenen Fonds HCI Holland XIV sind Anleger derzeit mit einer unberechtigten Rückforderung konfrontiert. Der Immobilienfonds der HCI, der über die vergangenen Jahre extrem schlecht lief, fordert derzeit über die Treuhänderin von Anlegern die ausbezahlten Ausschüttungen gemäß § 172 Abs. 4 HGB zurück. Zu Unrecht, wie unsere Prüfung ergeben hat.
Soweit Sie als betroffener Anleger sich in den vergangenen Jahren dem Angebot einer sogenannten „freiwilligen Wiedereinlage“ verweigert hatten, werden Sie nun durch die Treuhänderin direkt unter Berufung [...]
Widersprüchliche Widerrufsbelehrungen sind der Gladbacher Bank AG vor dem LG Berlin zum Verhängnis geworden. Das LG Berlin hat mit Urteil vom 05.05.2017 (Az. 38 O 416/15; nicht rechtskräftig) die Gladbacher Bank AG zur beantragten Löschung einer Grundschuld verurteilt.
Der Rechtsstreit betraf zwei Darlehensverträge aus dem Januar 2010. Die Gladbacher Bank AG hatte in den Darlehensverträgen auf zwei voneinander abweichende Widerrufsbelehrungen verwiesen, indem sie den Darlehensverträgen jeweils sowohl eine Widerrufsbelehrung zu Verbraucherimmobiliardarlehen, als auch eine zu Fernabsatzgeschäften beigefügt hatte.
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Deka Investment GmbH zur Musterklägerin im Rahmen des Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bestimmt (Az.: 3 Kap 1/16).
Die einzelnen Feststellungsziele ergeben sich aus dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.2016 (Az.: 5 OH 62/16), der im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister) veröffentlicht ist.
Mit dem KapMuG wird Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert, da im Rahmen einer solchen VW Sammelklage gleichlautende Tatsachen- und Rechtsfragen durch das zuständige Oberlandesgericht verbindlich für alle Kläger entschieden werden können. Zudem [...]