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Aktuelles

Daimler: Schadenersatzklage wegen Täuschung der Anleger über unzulässige Abschalteinrichtungen beim Landgericht Stuttgart eingereicht

Prozessfinanzierer Advofin AG finanziert Schadenersatzprozess gegen reine Erfolgsbeteiligung

München 20. Juni 2018: Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat heute für einen Privatanleger, der am 09. Februar 2018 100 Aktien der Daimler AG zum Kaufpreis von EUR 7.024,85 erworben hatte, Schadenersatzklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Mit der Klage macht der Kläger Schadenersatz im Wege der Rückabwicklung seines Aktienkaufs geltend, hilfsweise seinen Kursdifferenzschaden. Der Schadenersatzanspruch stützt sich auf eine Reihe von falschen und unterlassenen Informationen durch die Daimler AG. So hat die Daimler AG [...]

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P & R Insolvenz

Die P & R Insolvenz vom Donnerstag, 15. März 2018 war für private und institutionelle Anleger wie Stiftungen und Versorgungswerke ein Schock. An diesem Tag hat die P & R Container – Gruppe für drei ihrer Gesellschaften, die P & R Container Leasing GmbH, die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH Insolvenz angemeldet. Angesichts der Zahl von möglicherweise mehr als 50.000 geschädigten Anlegern und einem Anlagevolumen von EUR 3,5 Milliarden [...]

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Darlehenswiderruf bei mehreren Verträgen – LG Oldenburg

In einem weiteren Verfahren zum Darlehenswiderruf, das von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vor dem LG Oldenburg geführt wird, zeichnet sich erneut ein stattgebendes Urteil ab. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob jeweils eine Widerrufsbelehrung je Darlehen auszugeben ist. Die Kläger hatten vier Darlehensverträge mit der Beklagten abgeschlossen, von dieser jedoch nur eine Widerrufsbelehrung erhalten. Dieser Umstand ist nicht geeignet den Verbraucher ausreichend über sein Recht aufzuklären, dass er jeden Darlehensvertrag einzeln widerrufen kann. Dies folgt bereits aus dem Umkehrschluss [...]

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Commerzbank – Urteil zu unterlassener Aufklärung über Provisionen

Mit Urteil vom 26.01.2018 hat das LG Frankfurt/Main die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG wegen unterlassener Aufklärung über Provisionen, die an sie geflossenen sind zur Rückabwicklung von drei betroffenen geschlossenen Fondsbeteiligungen verurteilt (Az. 2-18 O 395/15; rechtskräftig). Die Anlegerin erhält damit den jeweils investierten Betrag abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen gegen Rückgabe der Beteiligungen zurück.

Nach durchgeführter Beweisaufnahme war das Gericht der Auffassung, dass die Klägerin zumindest bei drei der vier betroffenen Beteiligungen (Private Equity Europa Plus Global GmbH [...]

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