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Archiv für 2007

Wende in Sachen EM.TV – Schadensersatzansprüche der Anleger laut Urteil des OLG München nicht verjährt

Am 04.12.2007 hat unsere Kanzlei in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München (Az. 5 U 3524/07) für insgesamt zwölf Anleger, die im Jahr 2000 aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktinformationen des Medienunternehmens EM.TV AG – nunmehr EM.Sport Media AG – Aktien des Unternehmens erworben hatten, ein obsiegendes Urteil erstritten.

Im vorausgegangenen Urteil des Landgerichts München war die am 31.12.2005 erhobene Klage der geschädigten Anleger wegen eines angeblich zuvor erfolgten Verjährungseintritts abgewiesen worden. Der diesbezüglichen Rechtsprechung, die im Fall EM.TV von mehreren Kammern und Senaten der Münchener Gerichte vertreten wurde, ist der fünfte Zivilsenat des OLG München nun energisch entgegen getreten.

Im Einzelnen wies der Senat in der mündlichen Verhandlung vom 04.12.2007 unter Berufung auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung darauf hin, dass für keine der fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen von EM.TV die Verjährungsfrist bereits mit der Medienberichterstattung über die Anklageerhebung gegen die beiden Ex-Vorstände des Unternehmens, die Gebrüder Thomas und Florian Haffa, zu laufen beginnt. Bis dato war von Münchener Gerichten mehrfach – allerdings ohne nachvollziehbare Begründung – angenommen worden, die dreijährige Verjährungsfrist der Schadensersatzansprüche gegen Vorstände und Unternehmen beginne bereits mit der entsprechenden Zeitungsberichterstattung im Herbst 2001 zu laufen. Dies hatte zur Folge, dass alle Klagen, die nach Oktober 2004 bei Gericht eingereicht worden waren, als verjährt abgewiesen wurden.

Wir haben dagegen stets die Ansicht vertreten, dass die aus dieser Medienberichterstattung entnehmbaren Informationen keineswegs ausreichend waren, um den geschädigten Anlegern die Erhebung einer Zivilklage zumutbar zu machen. Dieser Argumentation ist der fünfte Zivilsenat des OLG München nun gefolgt.

Der Senat äußerte die Ansicht, dass eine ausreichende Tatsachenbasis, die eine solche Klageerhebung zumutbar machen könnte, frühestens mit der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Gebrüder Haffa im Mai 2002 vorliegen könne. Erst dann steht nach der Strafprozessordnung fest, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen die Angeklagten vorliegt. Konkret bedeutet dies, dass Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger gegen EM.TV und die Gebrüder Haffa frühestens zum 31.12.2005 verjährt sind, möglicherweise sogar erst deutlich später.

Damit steht fest, dass für alle von uns vertretenen EM.TV-Anleger jedenfalls rechtzeitig Klage erhoben wurde. Besonders folgenschwer ist dies angesichts der Tatsache, dass der 18. Zivilsenat des OLG München im Sommer diesen Jahres eine vergleichbare Berufung wegen angeblich eingetretener Verjährung durch Beschluss zurückgewiesen hatte. Hierdurch wurde den betroffenen Anlegern die Möglichkeit genommen, die Rechtskraft des zugrundeliegenden – wie nun eindeutig feststeht: falschen – Urteils abzuwehren.

Im am Dienstag entschiedenen Berufungsverfahren wurde das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht München I zurückverwiesen. „Das Landgericht wird sich nun im Einzelnen mit den von uns erhobenen Vorwürfen zu den falschen und irreführenden Kapitalmarkt-informationen von EM.TV auseinanderzusetzen haben. Wir sind zuversichtlich, den Nachweis der Fehlerhaftigkeit dieser Meldungen führen zu können“, sagte Rechtsanwältin Katharina Diwischek von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.

Die Gebrüder Haffa wurden bereits im Jahr 2004 vom Bundesgerichtshof wegen falscher Darstellung der Vermögenslage ihres Unternehmens rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht diese Verurteilung nochmals bestätigt. Wir sind bereits seit dem Jahr 2003 mit der Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der durch das rechtswidrige Verhalten von EM.TV geschädigten Anleger befasst.

Conergy AG: Schadenersatzansprüche werden geprüft

Für mehrere betroffene Anleger prüfen wir derzeit, ob Schadenersatzansprüche wegen der verzögerten Mitteilung der Gewinnwarnung in Betracht kommen. Die Conergy AG hatte nach der Meldung des Wechsels im Finanzvorstand am 8. Oktober 2007 und entsprechender Gerüchte am Markt wiederholt dementiert, dass es eine Gewinnwarnung geben werde. Am 25. Oktober 2007 musste die Conergy AG nun doch eine massive Gewinnwarnung einräumen.
Die uns bisher vorliegenden Informationen legen nahe, dass das Unternehmen bereits seit geraumer Zeit von den der Gewinnwarnung zu grundeliegenden Zahlen informiert war. Sollten die weiteren Recherchen diesen Sachverhalt bestätigen, so stünde denjenigen Anlegern, die nach der unterlassenen Information Aktien der Conergy AG erworben haben, ein Schadenersatzanspruch nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG zu. Vor allem diejenigen Anleger, die in der Zeit vom 8. Oktober 2007 und bis zur Gewinnwarnung am 25. Oktober 2007 Aktien erworben haben, könnten Schadenersatzansprüche geltend machen. Der in diesem Fall in Betracht kommende Kursdifferenzschaden liegt bei ca. 30 € pro Aktie.

Für eine unverbindliche Vorabauskunft stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

IKB AG: Anlegeransprüche werden geprüft

(06.08.2007) Nachdem die Fehlspekulationen auf dem US-Subprime-Markt beim Kurs der IKB Bank – Aktie tiefe Spuren hinterlassen haben, prüfen wir derzeit für mehrere Anleger, die im Vertrauen auf die Richtigkeit der Meldung der Bank am 20.07.2007 Aktien erworben haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch eine Strafanzeige steht insoweit im Raum.

Mehr hierzu lesen Sie in einem Bericht bei Manager-Magazin Online.

Wir vertreten in diesem Zusammenhang bereits mehrere geschädigte Anleger und stehen für Rückfragen hierzu gerne zur Verfügung.

GPC Biotech AG: Klage in New York eingereicht

(07.08.2007) Im Zusammenhang mit der Verzögerung bei der Zulassung des Krebsmedikaments „Satraplatin“ in den USA und dem darauf erfolgten Kurssturz der Aktie des Unternehmens GPC Biotech AG haben die Kanzleien Rotter Rechtsanwälte und Shalov Stone Bonner & Rocco LLP bei einem Bezirksgericht in New York am Montag, 6. August 2007, eine Schadensersatzklage eingereicht. Gleichzeitig wurde beantragt, die Klage als Sammelklage für alle Aktionäre zuzulassen, die GPC Biotech – Aktien zwischen dem 5. Dezember 2005 und 24. Juli 2007 erworben haben.

Am 24. Juli 2007 hatte ein Beratergremium der US-Zulassungsbehörde FDA die Empfehlung gegeben, die Analyse endgültiger Überlebensdaten einer klinischen Studie abzuwarten, bevor sie entscheidet, ob der Zulassungsantrag für „Satraplatin“ eine Zulassung erhalten kann. Das Unternehmen zog daraufhin den Antrag auf beschleunigte Zulassung des Medikaments zurück. Der Kurs der GPC Biotech – Aktie war in diesem Zusammenhang massiv eingebrochen, da der Markt aufgrund der früheren positiven Aussagen des Unternehmens von einer Zulassung noch in diesem Jahr ausgegangen war.

In der Klage wird dem Unternehmen vorgeworfen, das Anlagepublikum in dem Klagezeitraum unvollständig über den Fortgang bei der Entwicklung des Medikaments, von dem sich das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 500 Millionen USD erhofft hatte, informiert und dadurch US-Wertpapiervorschriften verletzt zu haben.

GPC Biotech AG: Sammelklage in den USA angestrebt

(27.07.2007) Im Zusammenhang mit der Verzögerung der Zulassung des Krebsmedikaments „Satraplatin“ in den USA und dem darauf erfolgten Kurssturz der Aktie des Martinsrieder Unternehmens haben amerikanische Anwälte beim Bezirksgericht in New York, Südbezirk, eine Schadensersatzklage für einen Aktionär des Unternehmens eingereicht. Gleichzeitig wurde beantragt, die Klage als Sammelklage für alle Aktionäre zuzulassen, die GPC-Aktien zwischen dem 5. Dezember 2005 und 24. Juli 2007 erworben haben.

Dem Unternehmen wird laut Klageschrift vorgeworfen, mit falschen Aussagen über die Fortschritte bei „Satraplatin“ an die Öffentlichkeit gegangen zu sein und damit den Aktienkurs künstlich in die Höhe getrieben zu haben.

Wir beraten Aktionäre der Gesellschaft zur weiteren Vorgehensweise und prüfen ebenfalls die Einleitung eines Klageverfahrens.

32 Mio € Schadensersatzklage gegen MLP wegen Bilanzfälschung

Ehemalige Mitarbeiter und Aktionäre reichen Klage gegen MLP AG und den früheren Vorstandsvorsitzenden Bernhard Termühlen ein.

– Musterprozess nach KapMuG angestrebt –

Grünwald / München, 25. Juli 2007 – 24 ehemalige Mitarbeiter und neun Aktionäre haben Klage auf Schadenersatz gegen die MLP AG im Volumen von € 32.140.935,43 eingereicht. Beim Landgericht Heidelberg wurden 31 Klagen eingereicht und zwei Klagen beim Arbeitsgericht Heidelberg. Ein Teil der Klagen richtet sich auch gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der MLP AG, Bernhard Termühlen, wegen persönlicher Verantwortung für Bilanzfälschungen. Kernvorwurf der Klagen sind Bilanzfälschungen der MLP AG in den Jahresabschlüssen 2000 und 2001, die bisher nicht korrigiert wurden.

Da den Klägern bis heute die Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte versagt wurde, mussten sie eigene Recherchen durchführen. Erst in den letzten Monaten konnten die Kläger neue Erkenntnisse erlangen, die belegen, dass die MLP AG gezielt in den Geschäftsjahren 2000 und 2001 die Bilanzen gefälscht hat und bis Anfang 2003 durch zahlreiche bewusst unrichtige Kapitalmarktinformationen ein Wachstum von mehr als 30 % vorgespiegelt hat. So konnte seinerzeit eine Steigerung des Ergebnisses aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit um mehr als 30 % nur deshalb dargestellt werden, weil man Erlöse, die anderen Geschäftsjahren zuzuordnen waren (periodenfremde Erträge), durch Factoringgeschäfte nach vorne verlagert und diese rechtswidrig als Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgewiesen hat. Nach den Vorschriften des HGB hätten diese Erlöse aber als außerordentliche Erträge in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt und im Anhang im Detail erläutert werden müssen. Die den Klägern nunmehr vorliegenden Beweise bestätigen noch einen weiteren gravierenden Vorwurf. So hat die MLP AG nicht nur ihr bzw. ihren Tochtergesellschaften zustehende Forderungen abgetreten, sondern auch Forderungen, die den Mitarbeitern von MLP zustanden. MLP hat damit Provisionsforderungen der Mitarbeiter mittels Factoringgeschäften als eigene Erlöse ausgewiesen. „Damit erreicht der Fall MLP die Dimension großer internationaler Bilanzbetrugsfälle“, so Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, der das gemeinsame Vorgehen der klagenden MLP-Berater und Aktionäre koordiniert.

Beabsichtigt ist die Führung eines Musterprozesses nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG). „Wir gehen davon aus, dass wir noch im Laufe des Jahres entsprechende Musterfeststellungsanträge einreichen werden“, so Klaus Rotter. Bei den 24 Mitarbeitern handelt es sich überwiegend um langjährige Berater, die zum Teil seit den 80er Jahren bei MLP tätig waren und die vor allem in den Jahren 2000 bis 2002 Aktien der MLP AG zu manipuliert überhöhten Kursen und zum Teil auf Druck der MLP AG durch Kredit der MLP Bank AG erwarben.

Das gemeinsame Vorgehen wird von der führenden österreichischen Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG finanziert, die in der erfolgreichen Abwicklung von Sammelverfahren über eine langjährige Expertise verfügt (z.B. WEB Sammelklage, grenzüberschreitende Sammelklagen im AMIS Finanzskandal). „Wir bieten den Geschädigten die finanziellen Möglichkeiten, um diese Angelegenheit gerichtlich klären zu können“, so Franz Kallinger, Vorstand der Advofin AG.

„Wir sind froh, einen finanzstarken Partner gefunden zu haben, der unseren von MLP finanziell schwer geschädigten Mandanten die Sicherheit gibt, dass der Prozess nötigenfalls bis zur höchstrichterlichen Klärung zu Ende geführt werden kann“, so Klaus Rotter.

Neben dem angestrebten Verfahren nach dem KapMuG wurden beim Arbeitsgericht Heidelberg zwei Klagen eingereicht, da ein erheblicher Teil der Mitarbeiter unter Arbeitnehmerbedingungen bei MLP beschäftigt war. „Unser Ziel ist es, höchstrichterlich klären zu lassen, dass die Berater bei MLP als Scheinselbständige beschäftigt waren und deshalb auch als Arbeitnehmer mit den dazugehörigen Sozi-alversicherungsleistungen hätten behandelt werden müssen“, erläutert Klaus Rotter.

„Wir prüfen derzeit auch Schadenersatzansprüche gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Lautenschläger und den jetzigen Vorstandsvorsitzenden Uwe Schröder-Wildberg, die trotz Kenntnis von diesen Vorgängen stets bemüht sind, diese Bilanzfälschungen als zulässige Gestaltungsspielräume darzustellen und bis heute keine Korrekturmeldung veröffentlicht haben. Hierbei stehen Schadenersatzan-sprüche wegen schuldhaft unterlassener Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen bzw. Verletzung anderer Publizitätspflichten im Raum“, so Rotter weiter.

Argentinien Anleihen: Staatsnotstand berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung

(05.07.2007) Das Bundesverfassungsgericht hat heute zu verschiedenen Vorlageverfahren (2 BvM 1-5/03, 2 BvM 1/06, 2 BvM 2/06) seinen Beschluß vom 8. Mai 2007 veröffentlicht, wonach die Argentinische Republik in den gegen sie gerichteten Klageverfahren auf Bedienung von Zinsen und Nominalbeträgen aus von ihr begebenen Inhaberschuldverschreibungen die Zahlung nicht unter Berufung auf einen Staatsnotstand verweigern kann.

Damit werden die in Deutschland anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit Argentinien Anleihen ohne Verzögerung weitergeführt werden können.

Anleger, die bisher noch nichts unternommen haben, um ihre Forderungen titulieren zu lassen, stehen wir alle erforderlichen Schritte zur Verfügung. Unsere Kanzlei führt derzeit zahlreiche Verfahren vor den zuständigen Gerichten in Frankfurt/Main gegen die Republik Argentinien. In den USA vertreten wir Anleger von Argentinien Anleihen im Rahmen einer Sammelklage und bei Einzelklagen.

Results Securities/Signature Investments: Geständnis in den USA

(05.07.2007) Seit mehreren Jahren wurde von deutschen und amerikanischen Behörden gegen einen früher in Düsseldorf ansässigen Anlagevermittler wegen Betrugs ermittelt. Nach mehrmonatiger Untersuchungshaft hat der Hintermann der Gesellschaften Results Securities, Inc., US-funds.com, Inc., Signature Investments, Inc, und Direct Participation, Inc. in New York ein Geständnis abgelegt.

Mit falschen Gewinnversprechungen und manipulierten Aktienkursen gelang es dem Vermittler, deutsche Anleger um ca. 18 Mio. USD zu prellen. Nach Auskunft der US-Staatsanwälte erwartet ihn nun eine maximale Haftstrafe von 85 Jahren.

Weitere Informationen können Sie den Pressemitteilungen der StA Düsseldorf und des U.S. Attorney’s Office entnehmen.

Unsere Kanzlei vertritt bereits mehrere geschädigte Anleger in dieser Angelegenheit.

Schefenacker PLC beantragt Anerkennung des CVA in New York

(18.05.2007) Am 15.05.2007 hat Schefenacker bei einem Insolvenzgericht in New York die Anerkennung des Abstimmungsergebnisses vom 02.05.2007 und damit die Anerkennung des CVA beantragt. Mit diesem Chapter 15 – Verfahren will Schefenacker Klagen auf Geltendmachung der Zinsen und der Nominalbeträge aus dem Anleihevertrag für die Zukunft verhindern.

Die entsprechende Mitteilung erhalten Sie hier. Anleihegläubiger sollten diese in den nächsten Tagen auch über ihre Depotbank erhalten.

Anleihegläubiger werden daher nur noch dann eine Chance haben, ihre Ansprüche geltend zu machen, wenn der Antrag beim New Yorker Insolvenzgericht abgelehnt wird. Hierzu muss dort bis spätestens 11.06.2007 ein entsprechender Antrag eingereicht werden, ansonsten wird der Antrag Schefenackers in der Anhörung am 14.06.2007 wahrscheinlich genehmigt.

Wir haben unsere Mandanten auf dieses Chapter 15 – Verfahren bereits hingewiesen und bereiten einen entsprechenden Gegenantrag vor. Anleihegläubiger, die sich dem Vorgehen anschließen wollen, sollten sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.

Schefenacker PLC: CVA mit knapper Mehrheit genehmigt/Gerichtliche Überprüfung

Mit einer denkbar knappen Mehrheit von 75,9% (erforderlich waren 75%) ist der Restrukturierungsplan der Schefenacker plc auf der Gläubigerversammlung am 2.5.2007 in London vorläufig genehmigt worden. Der Plan muss noch von einem Gericht in London abgesegnet werden. Binnen 28 Tagen können dort Einwendungen eingereicht werden.

Auf der Gläubigerversammlung haben lediglich 56,5% der Anleihegläubiger ihre Stimme abgegeben. Unsere Kanzlei hat für sämtliche Anleger gegen den Plan gestimmt.

Wir prüfen derzeit die Einreichung eines Einspruchs bei Gericht in London, da maßgebliche Stimmen, die zu einer Ablehnung des CVA geführt hätten, nicht gewertet worden sind.

Darüber hinaus werden wir für unsere Mandanten die gerichtliche Geltendmachung der fälligen Zinsen und des nach unserer Ansicht fällig gewordenen Nominalkapitals vorbereiten.