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Archiv für 2010

BGH legt im KapMuG-Verfahren gegen die Daimler AG entscheidungserhebliche Fragen dem EuGH vor

ROTTER RECHTSANWÄLTE als Musterklägervertreter begrüßen die Entscheidung

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit einem am 23.12.2010 veröffentlichten Beschluss das Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) gegen die Daimler AG wegen möglicherweise pflichtwidrig verspäteter Meldung des vorzeitigen Ausscheidens des damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp ausgesetzt und insgesamt zwei Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Der Senat ist damit der entsprechenden Anregung des von ROTTER RECHTSANWÄLTE vertretenen Musterklägers gefolgt.

Wie dem Beschluss und der Pressemeldung des BGH vom heutigen Tage (Nr. 247/2010) zu entnehmen ist, hat der II. Zivilsenat für entscheidungserheblich angesehen, ob bei einem zeitlich gestreckten Vorgang Zwischenschritte selbständig von Bedeutung und damit selbst veröffentlichungspflichtig sein können und ob die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines künftigen Er-eignisses eine Beurteilung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verlangt oder ob es bei hoher Eignung zur Kursbeeinflussung genügt, wenn der Eintritt des künftigen Umstandes offen, aber nicht unwahrscheinlich ist.

Hintergrund ist die von Herrn Prof. Schrempp am 17. Mai 2005 gegenüber dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Musterbeklagten, Herrn Kopper, geäußerte Absicht, sein Vorstandsamt vorzeitig aufzugeben. Die Daimler AG hat das Ausscheiden von Herrn Prof. Schrempp erst mit Ad-hoc-Mitteilung vom 28.07.2005 öffentlich bekanntgemacht, was einen deutlichen Kursanstieg der Aktie der Daimler AG zur Folge hatte.

ROTTER RECHTSANWÄLTE begrüßt nachdrücklich die Vorlage an den EuGH, da zu erwarten ist, dass dessen Entscheidung Rechtssicherheit in wesentlichen Fragen kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten schaffen wird.

ROTTER RECHTSANWÄLTE vertritt in dem Musterverfahren neben dem Musterkläger zahlreiche institutionelle und private Investoren.

Constantin Medien AG (ehemals EM.TV) wegen falscher Kapitalmarktinformation zu Schadenersatz in Höhe von rund EUR 24.000,- verurteilt

Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE hat nach mehr als siebenjähriger Verfahrensdauer vor dem Landgericht München I Schadensersatzansprüche von Aktienkäufern der früheren EM.TV AG (jetzt: Constantin Medien AG) durchgesetzt. Die Klage war bereits im Jahr 2003 erhoben und im Jahr 2006 aus dem Ursprungsverfahren abgetrennt worden.
Das Landgericht urteilte heute, dass die Constantin Medien AG sowie die früheren Vorstände Thomas und Florian Haffa verpflichtet sind, Schadensersatz an geschädigte Aktionäre des Unternehmens zu leisten.
Die betreffenden Aktionäre hatten zwischen dem 25.08.2000 und dem 01.09.2000 Aktien des Unternehmens EM.TV (heute Constantin Medien AG) erworben, weil sie auf dessen Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens vertraut hatten, die dem Kapitalmarkt am 24.08.2000 per Ad hoc-Mitteilung bekannt gegeben worden waren. Tatsächlich waren die veröffentlichten Zahlen um ein Vielfaches zu hoch, was bereits im Jahr 2003 zur strafrechtlichen Verurteilung der Vorstände Thomas und Florian Haffa geführt hatte – bestätigt von BGH (2004) und BVerfG (2006).
Für alle Aktienkäufe des Klageverfahrens, die aufgrund dieser Ad hoc-Mitteilung erfolgten, hat die Constantin Medien AG gemeinsam mit den Herren Haffa nun auch zivilrechtlich Schadensersatz zu leisten. Zudem müssen die Verantwortlichen den Klägern Zinsen in erheblicher Höhe zahlen. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Becker unterliegt dieser Ersatzpflicht nicht. Er war dem Rechtsstreit auf Seiten der Constantin Medien AG lediglich beigetreten.
Das gesamte Schadensvolumen, das derzeit von Rotter Rechtsanwälte wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen gegen die Constantin Medien AG vertreten wird, beläuft sich auf rund EUR 3.3 Mio..
(Az. 27 O 13853/06, nicht rechtskräftig)

JUVE Handbuch 2010/2011

Im Wertpapierrecht gilt Rotter als Benchmark in der Branche

„Eine führende Kanzlei im Kapitalanlagerecht, die schwerpunktmäßig Investoren bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen börsennot. Unternehmen vertritt u. hier v.a. Klagen nach dem KapMuG führt. Im Wertpapierrecht gilt Rotter als Benchmark in der Branche. Die Kanzlei hat der Tatsache, dass institut. Anleger ww. investieren, Rechnung getragen und verstärkt das 2006 initiierte World Investor Lawyers Network (WIN).“

„Die Kanzleien an der Marktspitze, zu denen Rotter gehört, grenzen sich von zweifelhaften Akquisemethoden und einem aggressivem Marketing ab.“

Hypo Real Estate Holding AG (HRE): VG Berlin verpflichtet BMF im Verfügungsverfahren zur Erteilung von Aussagegenehmigung für BaFin-Präsident Jochen Sanio

Im Schadenskomplex HRE hatten wir auf der Grundlage eines Beweisbeschlusses der 22. Kammer des Landgerichts München I vom 29.10.2009 (Az. 22 O 22586/08) das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgefordert, eine beamtenrechtliche Aussagegenehmigung für den Präsidenten der BaFin, Herrn Jochen Sanio, zu erteilen.

Gegen die Verweigerung der Genehmigung haben wir das Verwaltungsgericht Berlin (VG) angerufen und beantragt, das BMF (auch) im Wege der einstweiligen Verfügung zur Erteilung der Aussagegenehmigung zu verpflichten.

Diesem Antrag hat das VG mit Beschluss vom 28.10.2010 stattgegeben und das BMF verpflichtet, die beantragte Aussagegenehmigung zu erteilen (Az. VG 28 L 177.10).

Davon dürften alle Kapitalanleger profitieren, deren Schadensersatzklagen beim LG München I anhängig sind.

Schadensersatzansprüche gegen die IKB Deutsche Industriebank AG wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation im Jahr 2007 verjähren voraussichtlich zum Jahresende 2010

Noch bis zum 20. Juli 2007 war die IKB mit beruhigenden Aussagen an den Kapitalmarkt herangetreten: es werde ein operatives Ergebnis von EUR 280 Mio. erzielt, von den jüngsten Unsicherheiten am US-Hypothekenmarkt sei man praktisch kaum betroffen. Neun Tage später musste die Bank vor der Zahlungsunfähigkeit gerettet werden.

Die 14. Strafkammer des LG Düsseldorf hat deswegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Stefan Ortseifen am 14.07.2010 wegen vorsätzlicher Kursmanipulation zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil mit dem Aktenzeichen 14 KLs 6/09 ist seit Mitte September in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen (www.justiz.nrw.de) veröffentlicht.

Anleger, die vor dem 30.07.2007 Wertpapiere der IKB gekauft haben, weil sie davon ausgingen, dass die Bank nicht in nennenswertem Ausmaß am US-Hypothekenmarkt engagiert war, sondern ihren Geschäftserfolg mit der Förderung und Finanzierung des Deutschen Mittelstands erzielte, haben derzeit noch die Möglichkeit, sog. deliktische Schadensersatzansprüche gegen die IKB gerichtlich geltend zu machen.

Da diesbezüglich wahrscheinlich zum 31.12.2010 Verjährung eintritt, empfiehlt sich für geschädigte Anleger, die sich diese Möglichkeit offen halten wollen, dringend ein zeitnahes Tätigwerden. Entsprechende Prüfungsaufträge sollten möglichst bis Ende Oktober 2010, Klageaufträge bis spätestens Ende November 2010 erteilt werden.

Medienfonds – Geänderte Steuerbescheide führen zu erheblichen Steuernachzahlungen, Anleger sollten keinesfalls die Verjährung aus den Augen verlieren!

Seit einiger Zeit haben die zuständigen Wohnsitzfinanzämter damit begonnen, Anlegern, die sich zur Reduzierung Ihrer Steuerlast an sog. Medienfonds beteiligt haben, die seit langem angekündigten geänderten Steuerbescheide zuzstellen.

Hintergrund dieser geänderten Steuerbescheide ist, dass die Betriebsprüfung der Fonds ergeben hat, dass der sog. Barwert der schuldübernommen Zahlungen im ersten Jahr der Beteiligung an der Gesellschaft als Ertrag zu behandeln ist. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der im ersten Jahr der Zeichnung zugewiesenen Verluste. Für den Anleger hat dies im Einzelfall erhebliche Einkommenssteuernachzahlungen sowie Zinszahlungen für die zurückliegenden Jahre zur Folge.

Nicht selten erfolgte die Beteiligung an einem solchen, als „Steuersparmodell“ angepriesenen Medienfonds aufgrund einer Beratung durch die Hausbank des Anlegers.
Betroffene Anleger sollten daher durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die seinerzeit beratende Bank durchsetzen können. Nicht selten stellte sich dabei in von uns bereits vertretenen Fällen heraus, dass die Beratung weder die Anlageinteressen des Anlegers berücksichtigte noch der Anleger über die erheblichen, insbesondere schon damals bestehenden steuerlichen Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden ist. Darüber hinaus wurden die Anleger von Seiten der beratenden Bank in aller Regel auch nicht darüber aufgeklärt, dass die Fondsgesellschaft versteckte Provisionen (sog. „Kick-Back“) für die erfolgreiche Vermittlung gezahlt hat.

Betroffene Anleger sollten sich nicht durch die Ankündigung der Fondsgesellschaft, gegen die geänderten Steuerbescheide vorzugehen, in Sicherheit wiegen lassen. Mögliche Ansprüche gegen die beratende Bank bleiben hiervon unberührt und können daher in der Zwischenzeit verjähren.

Nachdem viele der betroffenen Fondsgesellschaften die Anleger bereits im Jahr 2007 erstmalig auf eine mögliche Änderung der steuerlichen Behandlung der Medienfonds hingewiesen haben, sollten Sie als Anleger noch in diesem Jahr die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ggf. verjährungshemmende Maßnahmen in die Wege leiten lassen.

Pressemeldung zu Medico-Immobilienfonds

Rotter Rechtsanwälte prüfen die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bzw. der Rückabwicklung der Beteiligung an verschiedenen Medico-Immobilienfonds.

Insbesondere an Ärzte und Apotheker sind Beteiligungen an unterschiedlichen Medico-Immobilienfonds auch aus Gründen der Steuerersparnis empfohlen worden. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen ca. 1,4 Milliarden EUR.

Auf dem Zeitmarkt werden Beteiligungen an den Medico-Immobilienfonds nur noch mit starken Abschlägen gehandelt. Hintergrund ist, dass die seinerzeit im Prospekt prognostizierten Mieten überwiegend nicht zu erzielen waren. Mittlerweile befinden sich mehrere Fonds in wirtschaftlicher Schieflage. Viele Anleger sehen sich mit Rückforderungsansprüchen der Anlegergesellschaft konfrontiert. Bei Insolvenz der Anlagegesellschaft können weitere Aufforderungen zum Kapitalnachschuss drohen.

Anleger der Medico-Immobilienfonds sollten durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die seinerzeit beratende Bank oder die Initiatoren der Fonds durchsetzen können. Je nach Fallgestaltung kann insbesondere die kick-back Rechtsprechung des BGH einschlägig sein. Hiernach kann es einen Beratungsfehler darstellen, wenn der Berater nicht auf eine durch Rückvergütungen hervorgerufene Interessenkollision hinweist.

Sofern eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese grundsätzlich Kosten der Vertretung durch unsere Kanzlei und etwaige Gerichtskosten.

Insolvenz der Grundrendite Liegenschaften GmbH & Co. Immobilienfonds Gesellschaft KG

Verteidigung gegen die Klagen des Rechtsanwalts Stock als Insolvenzverwalter unter Umständen aussichtsreich. Wir vertreten aktuell mehrere Gesellschafter (Kommanditisten), die vor dem Landgericht Duisburg vom Insolvenzverwalter der Grundrendite KG wegen angeblich haftungsschädlicher Einlagenrückgewähr nach §§ 171, 172 HGB in Anspruch genommen werden.

Aus unserer Sicht gibt es mehrere Anhaltspunkte, die eine Verteidigung gegen die Klagen möglicherweise aussichtsreich erscheinen lassen. Fraglich ist aus unserer Sicht insbesondere, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang diejenigen Kommanditisten in Anspruch genommen werden können, die ursprünglich nicht direkt, sondern über die Treunehmerin MARTIUS Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH an der Grundrendite KG beteiligt waren. Die Verteidigung gegen die Klagen dürfte darüber hinaus umso aussichtsreicher sein, je mehr Kommanditisten sich zu einer gemeinsamen Interessenvertretung zusammenfinden.

Kommanditisten, die sich ebenfalls mit Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters oder sogar schon mit Zahlungsklagen konfrontiert sehen, sollten deshalb zeitnah anwaltlichen Rat einholen.

ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft: Higher Regional Court of Karlsruhe orders review of the annual financial statements of MLP AG

Within the framework of the model case proceedings against MLP AG, the Higher Regional Court of Karlsruhe, in a now disclosed decision, ordered an expert review of MLP’s accounting practice in the years 1999, 2000, 2001 and 2002.

Since 2007, the law firm ROTTER Rechtsanwaelte (‚ROTTER‘) has been conducting a large number of suits for damages on behalf of former staff members and customers of MLP in the aggregate amount of currently EUR 34.7 million against MLP AG and its former chairman of the board, Dr. Bernhard Termuehlen, who in the meantime was appointed chairman of the supervisory board of the financial services provider Mayflower Capital AG. In a decision issued on 30 December 2008, the Regional Court of Heidelberg introduced model case proceedings under the Capital Markets Model Case Act (‚Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz‘). On 23 February 2009, the Higher Regional Court of Karlsruhe selected a model claimant who is represented by ROTTER.

Subject-matter of the proceedings is the accounting and reporting practice of MLP AG in the years 1999 to 2002. In the claimants‘ opinion, MLP AG and Dr. Bernhard Termuehlen deliberately manipulated the company’s annual financial statements in order to make investors believe that MLP’s annual profit growth in the years 1999 through 2002 actually was 30%. Pretending such alleged profit growth of 30% was only possible, however, by illegally refraining from making provisions for funding obligations of MLP for factoring transactions of the then group subsidiary MLP Finanzdienstleistungen AG. According to the claimants, this failure caused the required, but indeed not posted provisions to accumulate; such accumulation was resolved by posting provisions unrelated to the accounting period in the amount of EUR 120.1 million in the financial statements of 2002 in order to adjust the balance sheet to the real situation. As a result of such adjustment, MLP AG could not report any profit growth for the financial year 2002, but instead a negative result from ordinary operations of minus EUR 36.6 million. Following the announcement, valuation of the company by the financial markets collapsed.

According to the claimants, the long-term chart of the MLP stock shows very clearly that the company’s valuation by the financial markets in the years 1998 through 2002 resulted from the claimed manipulation. At the time, the public prosecutors of Mannheim had brought a charge against the former chairman of the board Termuehlen for suspicion of balance sheet
falsification, and Termuehlen could only avoid public criminal proceedings by paying a fine.

In its now published decision issued on 22 June 2010, the Higher Regional Court of Karlsruhe orders the above-described issues to be examined by an expert. ‚We expressly welcome this decision‘ said Klaus Rotter, ‚as this allows the issue of balance sheet manipulation by MLP AG and Dr. Bernhard Termuehlen to be clarified by a higher and, if necessary, by the highest German civil court‘.

Prior to this decision, the Higher Regional Court of Karlsruhe, in the hearing of 4 May 2010, had explained to MLP AG the considerable risks it would run in a lawsuit and suggested rather to aim at a settlement with the claimants. The statements of the court of decision on the prospects of success of such actions clearly refute their assessment by the chairman of the board, Dr. Schroeder-Wildberg, who, in MLP’s annual report 2009 claims that the actions will have no chance of success whatsoever. Therefore, MLP AG, notwithstanding actually threatening lawsuit risks, does not believe it is necessary to make provisions for such risks.

In ROTTER’s opinion, this is another violation of applicable accounting and reporting regulations, which could result in MLP AG being again liable for damages to stockholders, as investors who buy shares in the Company during the lawsuit would have paid too much, if in the end the Company loses the case and the price of MLP’s stock plunges. It must be assumed that the result of the action will impact on the Company’s stock price all the more since MLP AG’s annual profit for 2009 amounted to EUR 24 million, and the claims for damages represented by ROTTER meanwhile accumulates to EUR 34.7 million including interest. The amount of aggregate damages to be paid by the Company is likely to be even higher since additional claimants are joining the proceedings.

„Gray McKenzie Global Asset Management“ – groß angelegtes Betrugsmanöver?

Von uns vertretene Mandanten haben nach Beratung und auf Empfehlung von Mitarbeitern der Gray McKenzie Global Asset Management im Jahr 2008 hohe Beträge auf ein Konto bei der Hongkong and Shanghai Bank in Hongkong eingezahlt. Sie sollten und wollten sich damit am angeblich in der Volksrepublik China unmittelbar bevorstehenden Börsengang der Wilmar International, einer Gesellschaft mit Sitz in Singapur und angeblich der weltgrößte Erzeuger von Palmöl, beteiligen.

Tatsächlich fand der avisierte Börsengang aber bis heute nicht statt. Weiter haben unsere Mandanten seit längerem keinen Zugang mehr zu ihren Onlineaccounts und auch ihre Kontaktaufnahmeversuche mit den angeblichen mehreren Geschäftssitzen von Gray McKenzie waren sämtlich erfolglos, dort war niemand für sie erreichbar.

Am 7. Juli 2010 informierte Gray McKenzie die Anleger darüber, dass es angeblich bereits mit Wirkung zum 1. Mai 2010 von der Agricultural Bank of China (ABC) übernommen wurde. Am Wahrheitsgehalt dieser Meldung bestehen erhebliche Zweifel.

Nach unseren Recherchen bestehen weiter durchgreifende Zweifel an der Seriosität, wenn nicht sogar Existenz von Gray McKenzie. Zwar gibt es eine Website (www.graymckenzieinc.com), diese hat aber so gut wie keinen Inhalt. Unser Kooperationspartner in Kanada (angebliches Ursprungsland der Gesellschaft) konnte keine Einträge in den dortigen Gelben Seiten oder ähnlichen Verzeichnissen finden. Die angestellte Google Search führte auch nur zu einem Eintrag auf Wikipedia. Nimmt man die Historie der Wikipedia Webpage genauer in Augenschein, gelangt man zu dem Ergebnis, dass jemand mit Namen Gray McKenzie die Seite im Mai 2010 kreiert hat. Diese selbe Person ist mittlerweile ein auf Wikipedia nicht mehr zugelassener User.

Eine weitere Recherche auf der Website der FSCO (Financial Services Commission of Ontario) brachte ebenfalls keine Ergebnisse, es gibt dort keine Informationen hinsichtlich Gray McKenzie. Dasselbe gilt für eine Recherche auf der Website der OFSI (Office of the Superintendent of Financial Institutions 800-385-8647): Auch dort keine Einträge.

Unser Partner in Kanada wandte sich dann auch noch direkt an die OFSI und erhielt die Information, dass Gray McKenzie dort nicht registriert ist.

Sämtliche Anleger, die über Gray McKenzie Global Asset Management Investitionen getätigt haben, sollten schnellstmöglich anwaltlichen Rat suchen. Ihre Investments könnten gefährdet sein.